Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Abendgymnasium - Aufnahme beantragen

Ablauf

Sie müssen sich persönlich beim Abendgymnasium Ihrer Wahl anmelden. Einige Abendgymnasien bieten das Anmeldeformular auf ihren Seiten zum Download an.

Die Schulleitung beurteilt aufgrund Ihrer Angaben Ihre schulische und berufliche Bildung. Sie lässt Sie entweder zum Vorkurs oder zur Einführungsphase zu.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.04.2014 freigegeben.

Frist

Über die Aufnahmetermine informiert Sie die jeweilige Schulleitung.

Gebühren

Die einzelnen Abendgymnasien erheben unterschiedliche Gebühren.

Informationen

Im Abendgymnasium können Erwachsene mit mehrjähriger beruflicher Tätigkeit neben der Arbeit die bundesweit anerkannte allgemeine Hochschulreife erlangen. Der Unterricht findet normalerweise abends oder in Ausnahmefällen am Wochenende statt.

Das Abendgymnasium dauert

  • für Personen mit Realschulabschluss: drei bis dreieinhalb Jahre und
  • für Personen ohne Realschulabschluss: vier Jahre.

Es gliedert sich in folgende Bildungsgänge:

  • einjähriger Vorkurs (nur für Personen ohne Realschulabschluss)
  • einjährige Einführungsphase
  • zweijährige Kursphase

Personen ohne Realschulabschluss erhalten mit der Versetzung in das Kurssystem einen dem Realabschluss gleichwertigen Bildungsstand zuerkannt.

Am Ende des ersten Jahres der Kursphase erhalten Sie die Fachhochschulreife zuerkannt, wenn Sie

  • die erforderlichen schulischen Leistungen erbringen und
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung, ein mindestens einjähriges Praktikum oder eine mindestens dreijährige Berufserfahrung nachweisen.

Bestehen Sie die Abiturprüfung, erwerben Sie die allgemeine Hochschulreife. Sie dürfen damit an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland studieren.

Text

Sie sind ab Beginn des zweiten Halbjahres der Kursphase nicht mehr beruflich tätig? In diesem Fall können Sie eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen.

Unterlagen

  • Foto
  • Lebenslauf
  • letztes Schulzeugnis einer allgemeinbildenden Schule
  • Nachweis über Berufsausbildung, z.B.
    • Bescheinigung
    • Zeugnis der IHK oder der Handwerkskammer oder
  • Nachweis über zweijährige Berufstätigkeit (bei Beginn im Vorkurs) oder
  • Nachweis über dreijährige Berufstätigkeit (bei Beginn in der Einführungsphase)

Voraussetzungen

Für den Besuch des Abendgymnasiums müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt,
  • Sie können den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen oder haben den Vorkurs ordnungsgemäß besucht,
  • Sie haben eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen oder können eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen,
  • Sie werden während des Besuchs des Abendgymnasiums andauernd berufstätig sein (Ausnahme: die letzten drei Schulhalbjahre),
  • Sie haben nicht bereits anderweitig das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife erworben und
  • Ihnen ist nicht bereits zweimal die Zuerkennung der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife verweigert worden, wobei die Nichtzuerkennung der Hochschulreife auf dem Gymnasium außer Betracht bleibt, wenn die Aufnahmeprüfung für das Kolleg bestanden wurde

Hinweis: Sie sind arbeitslos und wollen das Abendgymnasium besuchen? Lassen Sie sich die Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit bescheinigen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Arbeitslosigkeit auf einen Teil der erforderlichen Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden.

Zuständigkeit

das jeweilige Abendgymnasium