Abendgymnasium - Aufnahme beantragen
Ablauf
Sie müssen sich persönlich beim Abendgymnasium Ihrer Wahl anmelden. Einige Abendgymnasien bieten das Anmeldeformular auf ihren Seiten zum Download an.
Die Schulleitung beurteilt aufgrund Ihrer Angaben Ihre schulische und berufliche Bildung. Sie lässt Sie entweder zum Vorkurs oder zur Einführungsphase zu.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.04.2014 freigegeben.
Frist
Über die Aufnahmetermine informiert Sie die jeweilige Schulleitung.
Gebühren
Die einzelnen Abendgymnasien erheben unterschiedliche Gebühren.
Text
Sie sind ab Beginn des zweiten Halbjahres der Kursphase nicht mehr beruflich tätig? In diesem Fall können Sie eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen.
Unterlagen
- Foto
- Lebenslauf
- letztes Schulzeugnis einer allgemeinbildenden Schule
- Nachweis über Berufsausbildung, z.B.
- Bescheinigung
- Zeugnis der IHK oder der Handwerkskammer oder
- Nachweis über zweijährige Berufstätigkeit (bei Beginn im Vorkurs) oder
- Nachweis über dreijährige Berufstätigkeit (bei Beginn in der Einführungsphase)
Voraussetzungen
Für den Besuch des Abendgymnasiums müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt,
- Sie können den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen oder haben den Vorkurs ordnungsgemäß besucht,
- Sie haben eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen oder können eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen,
- Sie werden während des Besuchs des Abendgymnasiums andauernd berufstätig sein (Ausnahme: die letzten drei Schulhalbjahre),
- Sie haben nicht bereits anderweitig das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife erworben und
- Ihnen ist nicht bereits zweimal die Zuerkennung der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife verweigert worden, wobei die Nichtzuerkennung der Hochschulreife auf dem Gymnasium außer Betracht bleibt, wenn die Aufnahmeprüfung für das Kolleg bestanden wurde
Hinweis: Sie sind arbeitslos und wollen das Abendgymnasium besuchen? Lassen Sie sich die Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit bescheinigen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Arbeitslosigkeit auf einen Teil der erforderlichen Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden.
Zuständigkeit
das jeweilige Abendgymnasium