Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Aufnahme in die Berufsoberschule - beantragen

Ablauf

Sie müssen sich schriftlich oder online bei der jeweiligen Berufsoberschule anmelden.

Achtung: Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmevoraussetzungen als es Plätze gibt, findet ein Auswahlverfahren statt.

Die Schulleitung entscheidet über Ihre Aufnahme.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 02.03.2015 freigegeben.

Frist

Anmeldungen sind bis zum 1. März eines Jahres für das kommende Schuljahr möglich.

Gebühren

keine

Informationen

Die Berufsoberschule besteht aus der Mittelstufe (Berufsaufbauschule) und Oberstufe.

Die Oberstufe der Berufsoberschule baut auf einem qualifizierten mittleren Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder vergleichbaren beruflichen Qualifikation auf. Durch den Besuch können Sie auf dem zweiten Bildungsweg die folgenden bundesweit anerkannten Abschlüsse erwerben:

Die Berufsoberschule ist eine Vollzeitschule und dauert zwei Jahre. Es gibt sie in folgenden Fachrichtungen:

  • Technische Oberschule
  • Wirtschaftsoberschule
  • Berufsoberschule für Sozialwesen

Unterlagen

  • Lebenslauf
  • beglaubigte Abschriften Ihrer Zeugnisse
  • Erklärung, ob und
    • an welcher Berufsoberschule Sie bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen haben,
    • an welche Berufsoberschule Sie ebenfalls einen Aufnahmeantrag gerichtet haben,
    • mit welchem Ergebnis Sie bereits an Prüfungen zum Erwerb der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife teilgenommen haben, oder
    • mit welchem Ergebnis Sie die Oberstufe einer Berufsoberschule besucht haben

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in Klasse 1 der Oberstufe der Berufsoberschule sind:

  • Nachweis des mittleren Bildungsabschlusses durch
    • mittlere Reife (Realschulabschluss, Fachschulreife oder Abschluss nach der Klasse 10 der Hauptschule) oder
    • Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines 9-jährigen Gymnasiums oder in die Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums (Notendurchschnitt von wenigstens 3,0 in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Physik. In jedem Fach müssen Sie wenigstens die Note "ausreichend" erreicht haben.) oder
    • Aufnahmeprüfung (wenn Sie das "9+3"-Modell absolvieren)
  • Nachweis der beruflichen Qualifikation durch
    • abgeschlossene Berufsausbildung mit
      • Abschlusszeugnis der Berufsschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand und
      • Abschluss einer nach Ausbildungsordnung mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder
    • einschlägige Berufserfahrung
      Diese sollte für den Besuch der Oberstufe der Berufsoberschule förderlich sein und wenigstens fünf Jahre umfassen.

Hinweis: Besonders befähigte Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife können direkt in das zweite Jahr der Berufsoberschule einsteigen. Informieren Sie sich über die genauen Voraussetzungen bei der jeweiligen Schule.

Zuständigkeit

die jeweilige Berufsoberschule

Hinweis: Die Adressen der Berufsoberschulen in Baden-Württemberg sowie Informationen zur Abschlussprüfung finden Sie auf den Internetseiten des Kultusportals Baden-Württemberg.