Ausnahme vom Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) beantragen
Ablauf
Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen. Je nach Angebot der zuständigen Behörde erhalten Sie die Antragsformulare dort oder können sie im Internet herunterladen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.07.2014 freigegeben.
Frist
keine
Sie sollten Ihren Antrag aber möglichst früh stellen - vor allem, wenn Sie zum ersten Mal eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung.
Unterlagen
keine
Sofern im Einzelfall Unterlagen erforderlich sind, können Sie diese nach Anforderung durch die zuständige Behörde nachreichen.
Voraussetzungen
Es muss ein besonderer Ausnahmefall vorliegen.
Beispiel: Verkaufsveranstaltungen zur ausschließlichen und unmittelbaren Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke.
Zuständigkeit
- wenn Sie die Ausnahme für das Gebiet eines Stadtkreises oder einer Großen Kreisstadt beantragen wollen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie die Ausnahme für das Gebiet einer Gemeinde beantragen wollen, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehört, die die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde wahrnimmt: die Gemeinde-/Stadtverwaltung einer der beteiligten Gemeinden
- ansonsten: das für das Gebiet zuständige Landratsamt
- für bestimmte Tanzveranstaltungen und für bestimmte Veranstaltungen während des Hauptgottesdienstes: die Gemeinde
Bezugsorttext
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Stadt oder Gemeinde an, für deren Bezirk Sie die Ausnahmegenehmigung beantragen.