Aufstiegslehrgang an der Führungsakademie
Ablauf
Die Führungsakademie plant entsprechend den Bedarfsangaben der Ressorts die Durchführung von Aufstiegslehrgängen. Die Auswahl der Kandidaten dieser Plätze erfolgt in jedem Ressort nach den dortigen Verfahrensregelungen.
Sobald feststeht, welche Bediensteten am Aufstiegslehrgang teilnehmen werden, meldet das Ressort diese der Führungsakademie. Die Führungsakademie teilt den gemeldeten Teilnehmenden dann die genauen Lehrgangsinformationen und das weitere Vorgehen mit.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die
Führungsakademie Baden-Württemberg hat ihn am 10.05.2011 freigegeben.
Frist
Die aktuellen Termine, an denen Aufstiegslehrgänge angeboten werden, sowie Anmeldefristen finden Sie im Onlineangebot der Führungsakademie.
Gebühren
Die Kosten für den Lehrgang mit anschließender Leistungsbewertung sowie die Reisekosten übernimmt Ihre Dienststelle, wenn Sie von dieser zum Aufstiegslehrgang entsandt wurden.
Voraussetzungen
Zielgruppe des Aufstiegslehrgangs (§ 22 LBG) sind Beamte und Beamtinnen des gehobenen Dienstes, die
- sich im Endamt ihrer bisherigen Laufbahn befinden (ist das Endamt ein Amt mit Amtszulage, so kann der Aufstieg auch aus dem Amt ohne Amtszulage erfolgen),
- sich in mindestens zwei unterschiedlichen Aufgabengebieten ihrer Laufbahn bewährt haben,
- seit mindestens einem Jahr erfolgreich überwiegend Aufgaben der nächsthöheren Laufbahn wahrnehmen,
- nach ihrer Persönlichkeit und ihren bisherigen überdurchschnittlichen Leistungen für diese Laufbahn geeignet erscheinen und
- sich durch Qualifizierungsmaßnahmen zusätzliche, über ihre Vorbildung und die bisherige Laufbahnbefähigung hinausgehende Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die ihnen die Wahrnehmung der Aufgaben der neuen Laufbahn ermöglichen.
Zuständigkeit
die Führungsakademie Baden-Württemberg