Aufwendungsersatz für einen Vormund beantragen
Ablauf
Sie müssen die Aufwendungen dem Familiengericht schriftlich vorlegen. Das Gericht setzt dann die Höhe des Betrages fest, der an Sie ausgezahlt wird.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.01.2015 freigegeben.
Frist
Sie müssen Ihre Ersatzansprüche innerhalb von 15 Monaten nach ihrer Entstehung beim Gericht beantragt haben.
Die pauschale Aufwandsentschädigung müssen Sie spätestens drei Monate nach Ablauf des Jahres, für welches der Anspruch besteht, geltend machen.
Hinweis: Das Gericht kann andere Fristen festlegen.
Unterlagen
bei Einzelabrechnung:
- Aufstellung der Aufwendungen
- Belege der Aufwendungen
Zuständigkeit
das Familiengericht, in dessen Bezirk der Mündel seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Bezugsorttext
Geben Sie in der Ortswahl den Aufenthaltsort des Mündels an.