Beschwerde über Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen im Internet
Ablauf
Sie müssen das Onlineformular für die Beschwerde ausfüllen und abschicken. jugendschutz.net prüft Ihre Beschwerde. Sollte die beanstandete Webseite gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen, informiert die Stelle den verantwortlichen Anbieter und fordert ihn auf, die Inhalte entsprechend zu ändern.
Wenn der Anbieter dieser Aufforderung nicht nachkommt, übergibt jugendschutz.net den Fall an die zuständige Medienaufsicht, die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM). Die KJM kann gegenüber dem Anbieter unter anderem folgende Maßnahmen festlegen:
- Untersagungsverfügung
- Sperrverfügung
- Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
- Benachrichtigung der Strafverfolgungsbehörden
Für Baden-Württemberg setzt die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LfK) die beschlossene Maßnahme schließlich durch.
Hinweis: Das beschriebene Verfahren gilt nur für Websites, die von Anbietern in Deutschland betreut werden.
Gebühren
Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Voraussetzungen
Sie haben eine Webseite gefunden, auf die Ihrer Meinung nach mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:
- illegal
- jugendgefährdend
- entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder und Jugendliche