Beschwerde über Spammails einreichen
Ablauf
E-Mail an die Internetbeschwerdestelle:
- Für alle Spammails, die ohne Ihre Aufforderung an Sie verschickt wurden: allgemeiner-spam@internet-beschwerdestelle.de
- Für alle Spammails, die zudem einen rechtswidrigen Inhalt haben oder darauf verweisen: besonderer-spam@internet-beschwerdestelle.de
Die Beschwerdestelle benötigt Anhaltspunkte zur Absenderin oder zum Absender oder zu den Begünstigten der Spammail. Die Angaben im Absenderfeld der Spammail reichen hierfür nicht aus. Sie müssen daher die E-Mail mit der Kopfzeile (Originalheader) an die Internetbeschwerdestelle weiterleiten.
Die Beschwerdestelle prüft den Gegenstand der Beschwerde.
Soweit es der Beschwerdestelle möglich ist, ergreift sie folgende Schritte:
- Sie fordert die Absenderin oder den Absender auf, künftig die gesetzlichen Vorgaben für die Versendung von Werbemails einzuhalten.
- Ist die Absenderin oder der Absender uneinsichtig, benötigt die Beschwerdestelle von Ihnen eine eidesstattliche Versicherung, dass Sie
- die E-Mail nicht angefordert haben und
- mit dem werbenden Unternehmen in keiner Geschäftsbeziehung stehen.
Sie übermittelt die gewonnenen Erkenntnisse und die Spammail an die Wettbewerbszentrale oder den Verbraucherzentrale Bundesverband. Diese kann Unterlassungsansprüche geltend machen. - Sie fordert den E-Mail-Provider auf, Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Spamaktionen zu unterbinden.
- Sie macht den Hostprovider, dessen Webseite mittels Spam beworben wird, auf die Spamaktion aufmerksam. Dieser kann dann entsprechende Schritte einleiten (z.B. Vertragskündigung).
- Enthält die Spammail Anhaltspunkte für Rufnummernmissbrauch, meldet sie dies der Bundesnetzagentur.
Hinweis: Die Beschwerdestelle unterrichtet Sie nicht über den Stand des Verfahrens und dessen Ausgang. Grund hierfür ist die große Anzahl an eingehenden Beschwerden. Ausnahmen sind möglich.
Text
E-Mails, die ausschließlich dazu dienen, Viren zu verbreiten, sind keine Spammail. Eine Beschwerde hilft Ihnen in diesem Fall nicht. Tipps zur Vorbeugung, Erkennung und Beseitigung von Virenbefall erhalten Sie beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik oder unter www.botfrei.de.
Unterlagen
die Spammail mit Kopfzeile (Originalheader) entweder direkt weitergeleitet oder als Anhang mitgeschickt
Voraussetzungen
Beschwerdeberechtigt sind:
- Privatpersonen, die Spammails erhalten
- Unternehmen, die bei der gewerblichen Tätigkeit durch eine Spammail belästigt werden
Die E-Mail muss
- bei Beschwerden über allgemeine Spams deutschsprachig sein,
- unverlangt zugesendet worden sein und
- Werbung enthalten.
Hinweis: Eine Nachricht enthält dann Werbung, wenn sie Produkte oder Dienstleistungen anpreist. Unverlangt bedeutet, dass Sie die E-Mail ohne Ihre Einwilligung erhalten.