Bau eines Wildgeheges anzeigen
Ablauf
Sie müssen der zuständigen Stelle melden, dass Sie Wild als Nutztiere halten.
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Art der Tiere
- Zahl der Tiere
- Geschlecht der Tiere
- verantwortliche Person für die Haltung
- Sachkunde der verantwortlichen Person
- Gehegegröße
- Gehegeausgestaltung
Hinweis: Sie benötigen keine naturschutzrechtliche Genehmigung.
Frist
Sie müssen spätestens vier Wochen vor Beginn melden, dass Sie Wild als Nutztiere halten möchten.
Voraussetzungen
Sie müssen die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen.
Das Gehege muss:
- für mindestens fünf erwachsene Tiere ausreichend Platz bieten
- mindestens einen Hektar groß sein
- Größe bei Rotwildgehegen: mindestens zwei Hektar
- Größe bei Mischgehegen: mindestens drei Hektar
- mit einem Zaun umgegeben sein
- für Damwild: mindestens 1,80 Meter hoch
- für Rotwild: mindestens zwei Meter hoch
- über ein Absperrgehege verfügen
- damit Sie einzelne Tiere für kurze Zeit von der Herde trennen können
- für Kälber die Möglichkeit bieten, sich in den ersten Lebenswochen zu verstecken
- sogenannte "Kälberschlupfe"
Außerdem muss ein Gehege ausgestattet sein mit:
- einen Sicht- und Witterungsschutz
- ausreichend Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen für alle Tiere
- eine Fangeinrichtung
- eine Suhle bei Rotwildhaltung
- einem Bodenbelag für einen artgerechten Klauenabrieb
Hinweis: Bei optimalen Bedingungen können Sie bis zu zehn erwachsene Tiere mit Nachzucht auf einem Hektar halten. Bei Rotwild können sie bis zu fünf erwachsene Tiere mit Nachzucht halten.
Zuständigkeit
die unteren Verwaltungsbehörden
Untere Verwaltungsbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt