Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragen
Ablauf
Sie müssen sofort das zuständige Veterinäramt und einen Tierarzt oder eine Tierärztin informieren, wenn Sie einen Verdacht auf eine Seuche haben.
Nachdem Sie alle erforderlichen Nachweise eingeholt haben, können Sie das ausgefüllte Antragsformular der Tierseuchenkasse beim Veterinäramt einreichen.
Das Veterinäramt bearbeitet Ihren Antrag und leitet ihn an die Tierseuchenkasse weiter.
Frist
Sie müssen den vollständigen Antrag spätestens sechs Monate nach Eintritt des Schadens bei der zuständigen Stelle einreichen.
Text
Sie können beim Veterinäramt außerordentliche Beihilfen beantragen. Über diese Anträge entscheidet der Beihilfeausschuss der Tierseuchenkasse.
Unterlagen
- Antrag auf Beihilfe
- Nachweis der Seuche (Krankheit)
- Dokumentation des Tierverlustes
- Nachweis der Schadensminimierung
Voraussetzungen
Als Besitzer oder Besitzerin der Tiere müssen Sie
- bei Ihrer Meldung an die Tierseuchenkasse die korrekte Anzahl der Tiere angegeben haben,
- die Beiträge zur Tierseuchenkasse pünktlich bezahlt haben,
- rechtzeitig einen Tierarzt oder einen Tierärztin hinzugezogen und das Veterinäramt über den Ausbruch einer Krankheit/Seuche verständigt haben,
- die Krankheit durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin bestätigen lassen (zum Beispiel durch ein Gutachten oder einen Untersuchungsbefund),
- die Verluste dokumentiert haben (zum Beispiel durch Schlachtbescheinigungen) und
- Sie dürfen Ihre Sorgfaltspflicht nicht erkennbar vernachlässigt haben.
Zuständigkeit
- für die Antragstellung: das Veterinäramt
Veterinäramt ist, - wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
- für die Entscheidung: die Tierseuchenkasse