Bodenschutz- und Altlastenkataster - Auskunft und Einsicht beantragen
Ablauf
Sie können Auskünfte und die Einsicht in das Bodenschutz- und Altlastenkataster formlos bei der für das Grundstück zuständigen Stelle beantragen. Manche Behörden stellen auch Formulare zur Verfügung.
Auskünfte können Eigentümer und Eigentümerinnen der fraglichen Grundstücke verlangen. Aber auch jede andere Person hat einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen. Die Bodenschutz- und Altlastenbehörde prüft, ob der Bekanntgabe von Informationen gesetzlich geschützte Interessen anderer entgegenstehen. Zur Beschleunigung des Verfahrens sollten Sie daher die Einwilligung des Eigentümers oder der Eigentümerin einholen. Anderenfalls muss die Behörde regelmäßig erst die Betroffenen anhören.
Die untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde hilft Ihnen auf Antrag
- bei der Beurteilung von Flächen, die eine Gefahr sind für:
- Mensch
- Boden
- Pflanzen
- Grundwasser
- wenn Sie ein Bauvorhaben auf Verdachtsflächen planen
- fachlich und rechtlich bei Untersuchungen und Sanierungen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.07.2014 freigegeben.
Frist
Die Auskunft können Sie jederzeit beantragen.
Gebühren
Die unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörden können nach den für sie geltenden Gebührenverordnungen Gebühren und Auslagen erheben. Gebühren- und auslagenfrei sind mündliche und einfache schriftliche Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort. Kosten entstehen Ihnen nur bei ausführlichen Auskünften sowie in bestimmten Fällen bei erforderlichen Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen.
Achtung: Nicht nur Verursacher von Altlasten oder Schadstoffeinträgen müssen Kosten der Sanierungsarbeiten tragen. Manchmal müssen auch
- der Eigentümer oder die Eigentümerin,
- der Mieter oder die Mieterin oder
- der Pächter oder die Pächterin
für Kosten aufkommen.
Alle genannten Beteiligten müssen unter Umstanden die Kosten für anfallende Sanierungspflichten tragen.
Unterlagen
Die Vorlage von Unterlagen ist nicht erforderlich. Sie sollten die verlangten Informationen jedoch möglichst eindeutig bezeichnen.
Zuständigkeit
die untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde
Untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde ist,
- wenn das Grundstück in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
- wenn das Grundstück in einem Landkreis liegt: das Landratsamt