Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen
Ablauf
Sie müssen bei der zuständigen Stelle die Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche beantragen. Der Antrag sollte spätestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Benutzung bei der zuständigen Stelle schriftlich oder persönlich gestellt werden.
Frist
Antragstellung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten.
Gebühren
Es können Gebühren in unterschiedlicher Höhe anfallen.
Zuständigkeit
die Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Grundstück liegt, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.