Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
Ablauf
Die Einsicht müssen Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Ortes, in dem sich das Grundstück befindet, beantragen.
Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.
Gebühren
Ob für die Einsichtnahme Kosten anfallen (z.B. Gebühren für Kopien oder Auszüge) richtet sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde.
Unterlagen
Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, um Ihr berechtigtes Interesse nachzuweisen.
Voraussetzungen
Das Baulastenverzeichnis können Personen einsehen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ein berechtigtes Interesse haben beispielsweise
- Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer
- Personen, die das Grundstück kaufen möchten.
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet