Berufseinstiegsjahr (BEJ) - Aufnahme beantragen
Ablauf
Wenden Sie sich für die Anmeldung an die zuständige Stelle. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Antragsformular. Je nach Angebot steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download im Internet zur Verfügung.
Den ausgefüllten Antrag können Sie persönlich abgeben, mit der Post senden oder - je nach Angebot der Schule - elektronisch schicken.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.02.2015 freigegeben.
Frist
Bewerbungen sind laufend möglich.
Es ist empfehlenswert, sich möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres anzumelden.
Unterlagen
das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule
Hinweis: Über möglicherweise weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
Das BEJ können Sie besuchen, wenn Sie
- einen Hauptschulabschluss oder einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand haben,
- unter 21 Jahre alt sind,
- die allgemeine Schulpflicht (durch den Besuch einer allgemein bildenden Schule) erfüllt haben und
- weder eine Berufsausbildung beginnen können noch von der dann normalerweise bestehenden Verpflichtung zum Besuch der Berufsschule befreit sind (beispielsweise wenn sie einen bestimmten beruflichen Vollzeitbildungsgang besuchen oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten).
Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen können Schülerinnen und Schüler ebenfalls in das BEJ aufgenommen werden, die
- vorzeitig von der Realschule oder dem Gymnasium abgegangen sind und
- keinen Hauptschulabschluss beziehungsweise keinen gleichwertigen Bildungsstand erlangt haben.
Zuständigkeit
die infrage kommende berufliche Schule