Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
Ablauf
Für genehmigungspflichtige Werbeanlagen müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Baugenehmigung (Formular) mit allen erforderlichen Bauvorlagen bei der zuständigen Stelle einreichen. Zuständige Stelle ist die Gemeinde oder Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet, auf dem Sie die Werbeanlage aufstellen wollen.
Das Formular liegt in Ihrer Gemeinde aus. Bei manchen Gemeinden steht es auch zum Download zur Verfügung. Das Formular zur Baugenehmigung erhalten Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur.
Gebühren
Nach den Satzungen und Rechtsverordnungen der zuständigen Behörde.
Unterlagen
- Antrag auf Baugenehmigung
- weitere Bauvorlagen (Ausnahmen hiervon sind möglich):
- Lageplan (zeichnerischer und schriftlicher Teil)
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- soweit erforderlich, ein Foto der Umgebung und die Bestätigung der Standsicherheit
Hinweis: Ist die Gemeinde selbst Baurechtsbehörde, müssen Sie die Bauvorlagen in zweifacher Ausfertigung einreichen. Ansonsten sind die Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen.
Voraussetzungen
- es handelt sich um eine genehmigungspflichtige Werbeanlage
- dem Vorhaben dürfen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen
Zuständigkeit
die untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Bezirk, in dem Sie die Werbeanlage aufstellen wollen, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.