Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen
Ablauf
Sie müssen zunächst den Betriebs- oder Personalrat über die bevorstehende Bestellung unterrichten. Die Bestellung müssen Sie schriftlich festhalten und die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten genau beschreiben.
Danach müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle mitteilen. Dies gilt auch für eventuelle Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung der bestellten Personen.
Außerdem müssen Sie Ihre Immissionsschutzbeauftragten bei deren Aufgaben unterstützen. Dies tun Sie z.B., indem Sie je nach Bedarf
- Räume, Einrichtungen und Geräte zur Verfügung stellen oder
- die Teilnahme an Schulungen ermöglichen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.05.2014 freigegeben.
Frist
Sie müssen die Bestellung von Immissionsschutzbeauftragten unverzüglich der zuständigen Stelle mitteilen.
Gebühren
Die Kosten orientieren sich im Wesentlichen an den Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen. Diese sind zum Teil branchenspezifisch und durch den freien Markt bedingt.
Text
Werden in einem Unternehmen mehrere Immissionsschutzbeauftragte bestellt, müssen Sie die Aufgaben koordinieren. Hierzu gehört auch die Bildung eines Ausschusses für Umweltschutz.
Betriebsbeauftragte, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften bestellt werden, müssen Sie in die Koordinierung einbeziehen.
Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen müssen unter folgenden Voraussetzungen Störfallbeauftragte bestellen:
Sie bilden einen Betriebsbereich oder sind Teil eines Betriebsbereiches und
Sie unterliegen den erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung.
Die zuständige Stelle kann davon eine Ausnahme machen, wenn von der Anlage keine Störfallgefahr ausgeht. Sie können Ihren Immissionsschutzbeauftragten auch zusätzlich die Aufgaben der Störfallbeauftragten übertragen. Dies darf die Erfüllung der Aufgaben jedoch nicht beeinträchtigen.
Da die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten den Aufgaben anderer Beauftragten im Umweltbereich (z.B. den Abfallbeauftragten) ähneln, sollten Sie die Aufgaben schriftlich festlegen. In kleineren Betrieben kann eine Person verschiedene Funktionen erfüllen. Diese muss die entsprechenden Nachweise besitzen und die vorgeschriebenen Schulungen und Prüfungen absolviert haben.
Weitere Informationen über "Beauftragte nach Arbeits- und Umweltschutzrecht" finden Sie in der gleichnamigen Broschüre der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee.
Unterlagen
Nachweise über die fachliche Befähigung
Voraussetzungen
Voraussetzungen für Immissionsschutzbeauftragte sind:
- Hochschulstudienabschluss für Ingenieurwesen, Chemie oder Physik
- Besitz der erforderlichen Fachkunde durch
- Teilnahme an einem oder mehreren anerkannten Lehrgängen oder
- langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit den Anlagen
- Besitz der erforderlichen Zuverlässigkeit
Zuständigkeit
die Immissionsschutzbehörde
Immissionsschutzbehörde ist,
- wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
- wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
- das Regierungspräsidium, sofern
- sich auf Ihrem Betriebsgelände mindestens eine Anlage nach Anhang I der Richtlinie 2008/1/EG befindet oder
- der Betrieb der Störfall-Verordnung unterliegt