Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen

Ablauf

Sie müssen zunächst den Betriebs- oder Personalrat über die bevorstehende Bestellung unterrichten. Die Bestellung müssen Sie schriftlich festhalten und die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten genau beschreiben.

Danach müssen Sie die Bestellung der zuständigen Stelle mitteilen. Dies gilt auch für eventuelle Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung der bestellten Personen.

Außerdem müssen Sie Ihre Immissionsschutzbeauftragten bei deren Aufgaben unterstützen. Dies tun Sie z.B., indem Sie je nach Bedarf

  • Räume, Einrichtungen und Geräte zur Verfügung stellen oder
  • die Teilnahme an Schulungen ermöglichen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.05.2014 freigegeben.

Frist

Sie müssen die Bestellung von Immissionsschutzbeauftragten unverzüglich der zuständigen Stelle mitteilen.

Gebühren

Die Kosten orientieren sich im Wesentlichen an den Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen. Diese sind zum Teil branchenspezifisch und durch den freien Markt bedingt.

Informationen

Als Betreiber von bestimmten genehmigungsbedürftigen Anlagen müssen Sie einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen. Im Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) finden Sie eine Liste, für welche Anlagen diese Pflicht gilt. Über die Bestellung müssen Sie Ihre Immissionsschutzbehörde informieren.

Zu den wichtigsten Aufgaben von Immissionsschutzbeauftragten gehören:

  • Beratung des Unternehmens in allen Fragen des Immissionsschutzes
  • Durchführung von Mitarbeiterschulungen
  • Entwicklung von Vorschlägen zur Verminderung oder Vermeidung von Emissionen und zur besseren Energienutzung
  • Überwachung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften (z.B. durch Kontrolle der Anlagen und Durchführung von Messungen)
  • jährliche Berichterstattung über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen

Text

Werden in einem Unternehmen mehrere Immissionsschutzbeauftragte bestellt, müssen Sie die Aufgaben koordinieren. Hierzu gehört auch die Bildung eines Ausschusses für Umweltschutz.

Betriebsbeauftragte, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften bestellt werden, müssen Sie in die Koordinierung einbeziehen.

Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen müssen unter folgenden Voraussetzungen Störfallbeauftragte bestellen:

Sie bilden einen Betriebsbereich oder sind Teil eines Betriebsbereiches und

Sie unterliegen den erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung.

Die zuständige Stelle kann davon eine Ausnahme machen, wenn von der Anlage keine Störfallgefahr ausgeht. Sie können Ihren Immissionsschutzbeauftragten auch zusätzlich die Aufgaben der Störfallbeauftragten übertragen. Dies darf die Erfüllung der Aufgaben jedoch nicht beeinträchtigen.

Da die Aufgaben der Immissionsschutzbeauftragten den Aufgaben anderer Beauftragten im Umweltbereich (z.B. den Abfallbeauftragten) ähneln, sollten Sie die Aufgaben schriftlich festlegen. In kleineren Betrieben kann eine Person verschiedene Funktionen erfüllen. Diese muss die entsprechenden Nachweise besitzen und die vorgeschriebenen Schulungen und Prüfungen absolviert haben.

Weitere Informationen über "Beauftragte nach Arbeits- und Umweltschutzrecht" finden Sie in der gleichnamigen Broschüre der Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee.

Unterlagen

Nachweise über die fachliche Befähigung

Voraussetzungen

Voraussetzungen für Immissionsschutzbeauftragte sind:

  • Hochschulstudienabschluss für Ingenieurwesen, Chemie oder Physik
  • Besitz der erforderlichen Fachkunde durch
    • Teilnahme an einem oder mehreren anerkannten Lehrgängen oder
    • langjährige praktische Erfahrung im Umgang mit den Anlagen
  • Besitz der erforderlichen Zuverlässigkeit

Zuständigkeit

die Immissionsschutzbehörde

Immissionsschutzbehörde ist,

  • wenn Ihr Betriebssitz in einem Landkreis liegt: das Landratsamt
  • wenn Ihr Betriebssitz in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
  • das Regierungspräsidium, sofern
    • sich auf Ihrem Betriebsgelände mindestens eine Anlage nach Anhang I der Richtlinie 2008/1/EG befindet oder
    • der Betrieb der Störfall-Verordnung unterliegt