Berufliche Bildung - Begabte nach Ausbildung im Dualen System fördern (Weiterbildungsstipendium)
Ablauf
Das Verfahren ist zweistufig:
1. Bewerbung für das Stipendium und Aufnahme in die Förderung
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, wie Sie sich bewerben müssen. Klären Sie, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Diese informiert Sie über die weitere Vorgehensweise.
2. Auswahl der konkreten Weiterbildung und Beantragung der Förderung
Wenn Sie ein Stipendium bekommen haben, können Sie sich eine Weiterbildungsmaßnahme suchen und dafür eine Förderung beantragen.
Für jede einzelne Weiterbildungsmaßnahme müssen Sie einen eigenen Förderantrag stellen. Die zuständige Stelle prüft, ob die Maßnahme förderfähig ist.
Förderfähig sind beispielsweise:
- berufs- und fachbezogene Kurse und Lehrgänge
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (beispielsweise Meister, Techniker, Betriebswirt)
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen (beispielsweise Fremdsprachen, EDV, Mitarbeiterführung)
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der aktuellen Berufstätigkeit aufbauen
Zuschüsse können Sie erhalten für:
- Kosten der Weiterbildung
- Fahrtkosten
- Aufenthaltskosten
- Notwendige Arbeitsmittel
Nicht gefördert werden unter anderem:
- Vollzeitstudiengänge ohne begleitendes Arbeitsverhältnis
- Zweitausbildungen
- Vorbereitungslehrgänge auf allgemeinbildende Schulabschlüsse
Ist die Maßnahme förderfähig, schließt die zuständige Stelle mit Ihnen eine Fördervereinbarung ab. Darin wird festgelegt, wann und in welchen Raten die Förderung ausbezahlt wird.
Frist
Jede zuständige Stelle setzt unterschiedliche Bewerbungstermine fest. Erkundigen Sie sich frühzeitig danach.
Die Förderung für eine Weiterbildungsmaßnahme müssen Sie rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Text
Das Förderprogramm führt die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gGmbH (SBB) im Auftrag der Bundesregierung durch.
Unterlagen
Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind:
- Sie sind zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre. Für bestimmte Zeiten wie Elternzeit, Grundwehrdienst oder den Besuch einer beruflichen Vollzeitschule können Ihnen bis zu 3 Jahre angerechnet werden.
- Sie haben eine Ausbildung im Dualen System abgeschlossen.
- Ihr Abschluss ist nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannt.
- Sie sind
- mindestens 15 Stunden pro Woche beschäftigt,
- selbständig tätig oder
- als Arbeit suchend gemeldet.
- Sie haben
- bei der Abschlussprüfung mindestens 87 Punkte erzielt,
- bei mehreren Prüfungsteilen eine Durchschnittsnote von 1,9 oder besser erzielt,
- in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der ersten drei Plätze erreicht oder
- Ihre Berufsschule oder Ihr Arbeitgeber hat Sie mit einer Begründung für das Stipendium vorgeschlagen.
Hinweis: Auch wenn Sie diese Kriterien erfüllen, haben Sie keinen Anspruch auf Förderung. Gibt es mehr Bewerbungen als Stipendienplätze, entscheidet ein Auswahlverfahren.
Achtung: Wenn Sie während des Stipendiums ein akademisches Studium ohne begleitendes Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Stunden pro Woche beginnen, scheiden Sie aus dem Programm aus.
Bitte beachten Sie im Einzelnen das Auswahlverfahren der zuständigen Stelle.
Nicht aufgenommen werden:
- Studierende in Vollzeit ohne begleitendes Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Stunden pro Woche
- Personen mit Hochschulabschluss
- Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten
- Personen, die 28 Jahre oder älter sind
Zuständigkeit
die Kammer oder andere Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen war