Betreuungsangebote für Schulkinder (Grundschulalter) - Kind anmelden
Ablauf
Sie können Ihr Kind gleich bei der Einschulung auch für die Betreuung anmelden.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.11.2014 freigegeben.
Frist
Ob für die Anmeldung zur Betreuung eigene Fristen gelten, erfahren Sie bei der jeweiligen Schule.
Gebühren
monatliche Beiträge: unterschiedlich, je nach Träger der Betreuungseinrichtung und dem Angebot (z.B. Mittagessen, Freizeitangebot)
Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Schule, ob Sie Unterlagen vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an einem Betreuungsangebot ist, dass Ihr Kind die jeweilige Schule besucht.
Zuständigkeit
die Leitung der Schule oder der Kindertageseinrichtung mit Betreuungsangebot
Hinweis: Manche Träger haben Vereinbarungen mit anderen Einrichtungen (z.B. Kindergärten, externen Horten oder Vereinen) getroffen, um die Betreuung für Schulkinder zu ermöglichen und auszubauen. Nähere Auskünfte erteilt die Schulleitung. Sie können sich auch auf der Internetseite der jeweiligen Schule informieren. Diese finden Sie unter "Adressen, Nummern, Öffnungszeiten".