Bildungsprämien - Anerkennung als Beratungsstelle beantragen
Ablauf
Die Anerkennung müssen Sie bei der zuständigen Stelle online beantragen. Diese prüft die Voraussetzungen und leitet Ihren Antrag an das Bundesministerium für Bildung und Forschung weiter.
Das Bundesministerium wählt in Absprache mit den jeweiligen Bundesländern nach einem festgelegten Verteilerschlüssel geeignete Beratungsstellen aus.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.03.2014 freigegeben.
Frist
Sie können die Anerkennung jederzeit, vorerst bis zum 31. März 2013, beantragen.
Unterlagen
Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Anerkennung sind:
- Nachweis, dass die Beratungsstelle
- eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts ist und ihren Sitz in Deutschland hat,
- für die Weiterbildungsberatung geeignet und qualifiziert ist, insbesondere die Qualitätsanforderungen gemäß den rechtlichen Richtlinien einhält,
- über entsprechende Räume und Ausstattung verfügt und
- für alle interessierten Personen gut erreichbar ist.
- Nachweis, dass das Beratungspersonal
- unabhängig und neutral über die unterschiedlichen Weiterbildungsmöglichkeiten und -anbieter berät,
- die dafür vorgesehene Verwaltungssoftware nutzt und
- an der "Schulung zur Umsetzung der Bildungsprämie" teilgenommen hat.