Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
Ablauf
Sie müssen einen Kurs bei einer anerkannten Ausbildungsstätte besuchen.
Zum Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Ein Muster einer solchen Teilnahmebescheinigung steht Ihnen zum Download zur Verfügung. Eine Prüfung müssen Sie nicht ablegen.
Sie können eine Weiterbildung in bis zu fünf Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden aufteilen. So können Sie beispielsweise jährlich eine Ausbildungseinheit absolvieren - auch bei unterschiedlichen Ausbildungsstätten.
Frist
Besuch der ersten Weiterbildung:
- Grundqualifikation: fünf Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation
- Inhaber und Inhaberinnen von Bus-Führerscheinen mit Gültigkeit vor dem 10. September 2008: spätestens am 9. September 2013
- Inhaber und Inhaberinnen von Lkw-Führerscheinen mit Gültigkeit vor dem 10. September 2009: spätestens am 9. September 2014
Um Härten zu vermeiden, gibt es Übergangsfristen für den Nachweis der Weiterbildung. Sie gelten für:
- Inhaber und Inhaberinnen von Bus-Führerscheinen, deren Gültigkeit zwischen dem 10. September 2013 und dem 9. September 2015 ausläuft
Sie können den Weiterbildungsnachweis bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis eintragen lassen - spätestens bis 9. September 2015. - Inhaber und Inhaberinnen von Lkw-Führerscheinen, deren Gültigkeit zwischen dem 10. September 2014 und dem 9. September 2016 ausläuft
Sie können den Weiterbildungsnachweis bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis eintragen lassen - spätestens bis 9. September 2016.
Als Nachweis der Grundqualifikation sowie der regelmäßigen Weiterbildung trägt die Führerscheinstelle die "Schlüsselzahl 95" in Ihren Führerschein ein.
Die Schlüsselzahl 95 erhalten Sie jeweils auf fünf Jahre befristet. Bei der ersten Eintragung kann eine andere Frist eingetragen werden. Dadurch kann sie mit der fünfjährigen Befristung der entsprechenden Fahrerlaubnis in Übereinstimmung gebracht werden.
Gebühren
- für die Teilnahme an einem Weiterbildungskurs: EUR 500,00 - 1.000 (je nach Ausbildungsstätte)
- für die Eintragung in den Führerschein: EUR 28,60
Zusätzlich müssen Sie für die Ausstellung des neuen Führerscheindokuments und gegebenenfalls für die Verlängerung der Fahrerlaubnis bezahlen.
Unterlagen
Keine Angaben möglich.
Voraussetzungen
Für die Eintragung der "Schlüsselzahl 95" in den Führerschein müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- deutsche Staatsangehörigkeit oder
- Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder
- Sie sind bei einem Unternehmen mit Sitz in einem EU-/EWR-Staat beschäftigt.
- Sie haben eine gültige Fahrerlaubnis in den entsprechenden Klassen.
- Sie haben eine Weiterbildung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte abgeschlossen.
Zuständigkeit
- für die Weiterbildung: Besuch einer anerkannten Ausbildungsstätte
- für die Eintragung in den Führerschein: die für Ihren Wohnort zuständige Führerscheinstelle
Führerscheinstelle ist, - wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt