Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
Ablauf
Um als Ausbildungsstätte anerkannt zu werden, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der am Veranstaltungsort zuständigen Stelle einreichen. Der Antrag muss unter anderem die Angaben enthalten, welche Kurse Sie für welche Zielgruppe anbieten wollen.
Wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen, haben Sie die folgenden Möglichkeiten:
- Sie können sowohl Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation als auch zur Weiterbildung für beide Bereiche - Lkw und Bus - anbieten.
- Sie können sich auf Schulungen für Inhaber und Inhaberinnen der Fahrerlaubnisklassen CE (Lkw) oder DE (Bus) spezialisieren.
- Sie können nur Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation oder nur zur Weiterbildung anbieten.
In jedem Fall müssen Sie nachweisen, dass Sie die notwendigen Inhalte im Rahmen der Schulungen vermitteln können.
Tipp: Anlage 1 zur Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung) beschreibt die notwendigen Inhalte.
Gebühren
EUR 51,10 - 511,00
Unterlagen
- Schulungskonzept einschließlich des Lehrplans und der Unterlagen für das Ausbildungspersonal
- alle für die Ausbildung genutzten Unterrichtsmaterialien
- Qualifikationsnachweise des Ausbildungspersonals (z.B. Kopie des Fahrlehrerscheins)
- Auflistung aller Schulungsräume mit Angabe der Adressen, Größe (Plan mit Angabe der Quadratmeter erforderlich) und einer Kurzbeschreibung
- eine Auflistung drüber,
- wie oft die Kurse stattfinden,
- wie viele Personen daran teilnehmen und
- wie viel Ausbildungspersonal dafür eingesetzt werden soll
- Nachweis, welche Fahrzeuge für die praktische Ausbildung genutzt werden sollen
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- fachliche Eignung des Trägers
- Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl an qualifiziertem Ausbildungspersonal
Normalerweise soll ein Ausbilder oder eine Ausbilderin nicht mehr als 36 Personen unterrichten. - Nachweis geeigneter Räumlichkeiten und Unterrichtsmaterialien sowohl für die praktische als auch für die theoretische Ausbildung
- Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Trägers
Zuständigkeit
- wenn Ihr Veranstaltungsort in einem Stadtkreis liegt: die Stadtverwaltung
- wenn Ihr Veranstaltungsort in einem Landkreis liegt: das Landratsamt