Berufliche Bildung - Begabte in Gesundheitsfachberufen fördern (Weiterbildungsstipendium)
Ablauf
Das Verfahren ist zweistufig:
1. Bewerbung für das Stipendium und Aufnahme in die Begabtenförderung
Klären Sie, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Erkundigen Sie sich bei einer Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner der Stiftung wie Sie sich bewerben müssen.
Die Stiftung schickt Ihnen ein Stipendienstammblatt und ein Informationsblatt zu. Das ausgefüllte Stipendienstammblatt reichen Sie mit den anderen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
2. Auswahl der konkreten Weiterbildung und Beantragung der Förderung
Wenn Sie ein Stipendium bekommen haben, können Sie sich eine Weiterbildungsmaßnahme suchen und dafür eine Förderung beantragen. Für jede einzelne Weiterbildungsmaßnahme müssen Sie einen eigenen Förderantrag stellen. Die zuständige Stelle prüft, ob die jeweilige Maßnahme förderfähig ist.
Förderfähig sind beispielsweise:
- Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
- Fachweiterbildungen, z.B. Krankenschwester oder Krankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie, Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, EDV, Mitarbeiterführung)
Nicht gefördert werden unter anderem:
- Studiengänge, die mit einem akademischen Grad abschließen
- Zweitausbildungen
- Vorbereitungslehrgänge auf allgemeinbildende Schulabschlüsse
Ist die gewünschte Maßnahme förderfähig, schließt die zuständige Stelle mit Ihnen eine Fördervereinbarung ab. Darin wird festgelegt, wann und in welchen Raten sie Ihnen die Förderung ausbezahlt.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.08.2014 freigegeben.
Frist
- für eine Teilnahme ab 1. April: Bewerbung bis zum 28. Februar
- für eine Teilnahme ab 1. Oktober: Bewerbung bis zum 31. August
Die Förderung für jede einzelne gewünschte Weiterbildungsmaßnahme müssen Sie rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Text
Das Förderprogramm "Begabtenförderung berufliche Bildung" führt die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gGmbH (SBB) im Auftrag der Bundesregierung durch.
Unterlagen
- ausgefülltes Stipendienstammblatt
- Kopie des Abschlussprüfungszeugnisses
- Nachweis über Ihre Berufstätigkeit (Bestätigung des Arbeitgebers unter Angabe des Beschäftigungsbetriebes und der wöchentlichen Arbeitszeit) oder Bescheinigung der Arbeitsagentur, dass Sie Arbeit suchend gemeldet sind
- gegebenenfalls Nachweis der Anrechnungszeiten
- gegebenenfalls begründeter Vorschlag Ihres Arbeitgebers/Ihrer Berufsschule (es sind darin die besonderen Gründe für Ihre Aufnahme in die Förderung darzulegen; Arbeitszeugnisse reichen nicht aus)
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Sie sind zum Aufnahmezeitpunkt nicht älter als 25 Jahre.
Für bestimmte Zeiten wie Mutterschutz und Elternzeit, Grundwehr- oder Zivildienst, freiwilliges soziales/ökologisches Jahr, Tätigkeiten in der Entwicklungshilfe, Erkrankungen, die länger als drei Monate dauern und den Besuch einer beruflichen Vollzeitschule können Ihnen bis zu 3 Jahre angerechnet werden. - Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Gesundheitsfachberuf.
Haben Sie einen landesrechtlich geregelten Beruf gelernt (z.B. der Heilerziehungspflege), können Sie nicht gefördert werden. - Sie sind
- beschäftigt oder
- Arbeit suchend gemeldet.
- Sie haben
- bei der Abschlussprüfung 87 Punkte erzielt oder
- eine Durchschnittsnote von 1,9 oder besser erzielt oder
- Ihre Berufsschule oder Ihr Arbeitgeber hat Sie mit einer Begründung vorgeschlagen.
Hinweis: Auch wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, haben Sie keinen Anspruch auf Förderung. Gibt es mehr Bewerbungen als Stipendienplätze, entscheidet ein Auswahlverfahren.
Hinweis: Medizinische und zahnmedizinische Fachangestellte legen die Abschlussprüfung vor einer Kammer ab. Diese Bildungsgänge zählen daher für die Begabtenförderung zu den dualen Berufen.
Achtung: Wenn Sie während des Stipendiums ein akademisches Studium beginnen, scheiden Sie aus dem Programm aus.
Nicht aufgenommen werden:
- Studierende
- Personen mit Hochschulabschluss
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten
- Personen, die 28 Jahre oder älter sind
Zuständigkeit
die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB)
Tipp: Eine Liste mit Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern finden Sie unter "Kurzübersicht Gesundheitsfachberufe" auf den Seiten der SBB.