Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Mütter und Väter
Ablauf
Einvernehmliche Regelung
Bei Fragen zum Unterhalt erhalten Sie als alleinerziehender Elternteil kostenlos Rat und Unterstützung durch das örtliche Jugendamt. Dort können Sie auch die Höhe Ihres Anspruches ermitteln lassen. Die Beratung erfolgt ebenfalls im Zusammenhang mit einer Anerkennung der Vaterschaft (Beurkundung durch das Jugendamt).
Machen Sie den Unterhaltsanspruch schriftlich geltend und streben Sie als Erstes eine einvernehmliche Regelung an. Eine freiwillige Verpflichtung beurkundet das Jugendamt. Mit der Urkunde ("vollstreckbarer Titel") ist Ihre Forderung auch im Streitfall sofort durchsetzbar.
Unterhaltsklage
Kommt der Unterhaltsverpflichtete Ihrer Forderung nicht nach, können Sie Ihren Anspruch durch eine Unterhaltsklage geltend machen. In jedem Fall sollten Sie sich vor einer Klage von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Die Einzelheiten des Unterhaltsrechts sind komplex, sodass eine fachkundige Beratung unbedingt zu empfehlen ist.
Die Klage auf Betreuungsunterhalt reicht üblicherweise der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beim Familiengericht ein.
Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse, die für den Unterhaltsanspruch in einem früheren Vollstreckungstitel maßgeblich waren, kann zu einer Abänderungsklage berechtigten.
Frist
Machen Sie Ihren Anspruch rechtzeitig geltend, rückwirkend lassen sich Forderungen nur unter bestimmten Voraussetzungen durchsetzen.
Gebühren
Im gerichtlichen Verfahren fallen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren an. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung von staatlicher Seite durch Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.
Unterlagen
Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens werden insbesondere Nachweise über Einkommen und Vermögen verlangt. Das Gericht fordert die nötigen Unterlagen im Einzelnen an.
Voraussetzungen
- Die Voraussetzungen des § 1615l BGB liegen vor,
- der unterhaltsbedürftige Elternteil kann nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen (Bedürftigkeit) und
- der andere Elternteil ist in der Lage, aus seinem Einkommen und Vermögen zum Unterhalt des bedürftigen Elternteils beizutragen (Leistungsfähigkeit).
Zuständigkeit
- für die Beratung und Beurkundung einer freiwilligen Verpflichtung: das Jugendamt
Jugendamt ist, - wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Die Städte Konstanz, Rastatt, Villingen-Schwenningen und Weinheim nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. - für eine Klage auf Betreuungsunterhalt: das Amtsgericht (Familiengericht), das für den Hauptwohnsitz des oder der Beklagten zuständig ist