Bildträger - Alterskennzeichnung und Freigabe für Altersstufen beantragen
Ablauf
FSK
Sie müssen die Prüfung Ihrer Produkte schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Antragsformulare können Sie im Internet herunterladen.
Hinweis: Für bestimmte Kategorien (z.B. Zeichentrick- und Animationsfilme) können Sie ein vereinfachtes Prüfverfahren beantragen. Nähere Informationen finden Sie im "Informationsblatt zum vereinfachten Prüfverfahren".
Die Prüfverfahren sind nicht öffentlich. Sie und Ihre Vertretung haben jedoch das Recht, sich in der mündlichen Verhandlung zu äußern.
Die FSK kann eine bestimmte Alterskennzeichnung
- uneingeschränkt oder
- eingeschränkt (z.B. Auflagen, Aufführungsverbot an bestimmten Feiertagen) genehmigen.
USK
Sie müssen die Prüfung Ihrer Produkte bei der USK als zuständiger Stelle beantragen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie unter im Publisher-Bereich der USK.
Die Prüfverfahren sind nicht öffentlich. Sie beziehungsweise Ihre Vertretung haben jedoch das Recht, an der Präsentation des Spiels teilzunehmen und sich danach zu äußern.
Das Ergebnis der Prüfung erfahren Sie unverzüglich. Später schickt Ihnen die USK ein schriftliches Gutachten über das Prüfungsergebnis zu.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.03.2013 freigegeben.
Gebühren
Die Kosten für Tätigkeiten der FSK entnehmen Sie bitte den jeweiligen Informationsblättern, die auf den Seiten der FSK unter "Prüfanträge" zur Verfügung stehen.
Die Kosten für Tätigkeiten der USK sind in ihrer Kostenordnung geregelt.
Unterlagen
- FSK:
- USK:
- Prüfantrag
- Datenträger mit dem vollständig spielbaren Titel
- Handbücher, Cover-Artwork
- Lösungshilfen (Cheats, Walkthrough, Spielstände, High-level Charaktere)
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine bestimmte Altersfreigabe ist:
Der Film oder das Trägermedium darf nicht
- die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen der jeweiligen Altersstufe oder
- ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beeinträchtigen.
Zuständigkeit
- für Filme, DVDs und sonstige Bildträger: die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK)
- für Computerspiele: die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)