Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Bildungsprämien - Zuschuss für Beratungsgespräche beantragen

Ablauf

Alle Beratungsgespräche müssen Sie mithilfe der bereitgestellten Verwaltungssoftware nachweisen und Protokolle der Gespräche anfertigen. Den Zuschuss müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Entsprechende Formulare finden Sie im Internet.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.03.2014 freigegeben.

Frist

Bitten erfragen Sie mögliche Fristen direkt bei der zuständigen Stelle.

Gebühren

keine

Informationen

Anerkannte Beratungsstellen können für ihre Beratungstätigkeit einen Zuschuss erhalten, wenn sie Interessierte über geeignete Weiterbildungsmaßnahmen informieren und Prämiengutscheine ausstellen.

Tipp: Im Onlineauftritt www.bildungspraemie.info finden Sie alle wesentlichen Informationen zu den Fördermaßnahmen.

Text

Ausstellen des Gutscheins durch die anerkannte Beratungsstelle

Bei der Beratung müssen die Beratungskräfte vor allem prüfen, ob die an einer Weiterbildung interessierten Personen

  • die Maßnahme im Rahmen einer individuellen beruflichen Weiterbildung beantragen und
  • die persönlichen Voraussetzungen für die Ausstellung eines Gutscheins erfüllen.

Das Protokoll der Beratung muss sowohl die Beratungskraft als auch die an einer Weiterbildungsmaßnahme interessierte Person unterschreiben.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie den Bildungsprämiengutschein direkt über das Onlinesystem ausstellen. Es müssen mindestens drei geeignete Weiterbildungsanbieter auf dem Gutschein genannt sein.

Unterlagen

Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Zuschuss sind:

  • Die Beratung ist
    • neutral und nicht auf die Angebote bestimmter Anbieter ausgerichtet und
    • kostenlos.
  • Es beraten nur Beratungskräfte, die an den verpflichtenden Schulungen zur Umsetzung der Bildungsprämie teilgenommen haben.
  • Ihre Beratungsstelle erhält keine weiteren öffentlichen Zuwendungen für die Prämiengutscheinberatung.

Den Zuschuss erhalten Sie für jede dokumentierte ordnungsgemäße Beratung - auch wenn Sie als Ergebnis keinen Prämiengutschein ausstellen.

Zuständigkeit

die Service- und Programmstelle Bildungsprämie beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung