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Ausstellen des Gutscheins durch die anerkannte Beratungsstelle
Bei der Beratung müssen die Beratungskräfte vor allem prüfen, ob die an einer Weiterbildung interessierten Personen
- die Maßnahme im Rahmen einer individuellen beruflichen Weiterbildung beantragen und
- die persönlichen Voraussetzungen für die Ausstellung eines Gutscheins erfüllen.
Das Protokoll der Beratung muss sowohl die Beratungskraft als auch die an einer Weiterbildungsmaßnahme interessierte Person unterschreiben.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie den Bildungsprämiengutschein direkt über das Onlinesystem ausstellen. Es müssen mindestens drei geeignete Weiterbildungsanbieter auf dem Gutschein genannt sein.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Zuschuss sind:
- Die Beratung ist
- neutral und nicht auf die Angebote bestimmter Anbieter ausgerichtet und
- kostenlos.
- Es beraten nur Beratungskräfte, die an den verpflichtenden Schulungen zur Umsetzung der Bildungsprämie teilgenommen haben.
- Ihre Beratungsstelle erhält keine weiteren öffentlichen Zuwendungen für die Prämiengutscheinberatung.
Den Zuschuss erhalten Sie für jede dokumentierte ordnungsgemäße Beratung - auch wenn Sie als Ergebnis keinen Prämiengutschein ausstellen.