Bodensee - Ferien- oder Urlauberpatent beantragen
Ablauf
Das Ferien- oder Urlauberpatent müssen Sie vor Ihrem Urlaub bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Anschrift und den Zeitraum für die befristete Anerkennung an.
Beantragung beim
- Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen: formlos
- Landratsamt Konstanz: per Antragsformular im Internet
Frist
rechtzeitig vor Urlaubsbeginn
Gebühren
- Landratsamt Bodenseekreis: 24 Euro
Sie können die Gebühr entweder per Rechnung oder bei Abholung der Anerkennung beim Landratsamt direkt bar bezahlen. - Landratsamt Konstanz: 24 Euro
Sie erhalten einen Gebührenbescheid zusammen mit dem befristeten Bodenseeschifferpatent.
Hinweis: Legen Sie Ihrem Antrag kein Bargeld oder Scheck bei.
Unterlagen
gut lesbare Fotokopie Ihres Schifferpatentes
Voraussetzungen
Voraussetzungen für das Ferien- oder Urlauberpatent sind:
Sie besitzen ein Schifferpatent aus einem der Bodenseeuferstaaten:
- Schweiz
- Österreich
- Deutschland
Sie besitzen mindestens eines der nachfolgenden Patente:
- als Anerkennung für Segeln:
- Sportbootführerschein Binnen unter Segel
- A-Schein des DSV ausgestellt bis zum 31. März 1989
- Sportküstenschifferschein
- als Anerkennung für Motor:
- Sportbootführerschein Binnen unter Motor
- Sportbootführerschein See
- Motorbootführerschein A für Binnenfahrt
- als Anerkennung für Segeln und Motor:
- Sportbootführerschein Binnen unter Segel und Motor
- je nach Kategorie des Scheins:
- Sportbootführerschein ausgestellt seit 1. Dezember 1992
- Sporthochseeschifferschein ausgestellt seit 1. Oktober1992
Zuständigkeit
für die Erteilung des Urlauber- oder Ferienpatents:
- das Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen
- das Landratsamt Konstanz