Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Bombenfund oder andere Kampfmittel melden

Ablauf

Rufen Sie sofort den Notruf 110 an oder wenden Sie sich an die Polizei.

Teilen Sie mit:

  • Was haben Sie gefunden?
  • Wo ist der genaue Fundort?
  • Wer ruft an?

Die Polizei koordiniert die Räumung und Entsorgung von Munitions- und Bombenfunden (Blindgänger).

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 18.06.2014 freigegeben.

Frist

keine

Gebühren

Für die Meldung fallen für Sie keine Kosten an.

Informationen

Nach wie vor werden Kampfmittel der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und deren Kriegsgegner aus den Weltkriegen gefunden. Dies ist vor allem bei Bodeneingriffen im Zusammenhang mit Bauvorhaben aber auch bei Aktivitäten in der Natur möglich. Ebenso ist es möglich, dass Sie auf eine scharfe Brief-, Koffer- oder Autobombe extremistischer beziehungsweise terroristischer Gruppen stoßen.

Kampfmittel sind:

  • alle zur Kriegsführung bestimmte Munition, vor allem Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel
  • oft nicht zu erkennen, verrostet oder ähneln handelsüblichen Gebrauchsgegenständen
  • nahezu unbegrenzt lagerfähig. Sie können über mehrere Jahrzehnte hinweg sprengfähig bleiben.

Wie verhalten Sie sich richtig, wenn Sie den Verdacht haben, auf eine Bombe oder andere Kampfmittel gestoßen zu sein?

  • Lassen Sie die Kampfmittel unbedingt am Fundort liegen. Berühren Sie den Fund nicht und versuchen Sie nicht, ihn aufzuheben.
  • Halten Sie Abstand zum Fund, um sich oder andere Personen nicht zu gefährden.
  • Markieren und sichern Sie die Fundstelle.
  • Warnen Sie näherkommende Personen rechtzeitig und weisen Sie diese auf die Gefahren hin.
  • Wählen Sie die Notrufnummer 110 oder informieren Sie sofort die Polizei.
  • Leisten Sie den Anweisungen Folge.
  • Warten Sie auf die  Polizei und weisen Sie die Einsatzkräfte ein.
  • Vermeiden Sie Erschütterungen.
  • Haben Sie Kampfmittel versehentlich aufgehoben? Dann legen Sie diese vorsichtig ab. Werfen Sie diese niemals.

Achtung: Wenn Sie den Fund nicht melden, machen Sie sich strafbar und setzen andere Personen einer hohen Gefahr aus.

Text

Der Kampfmittelräumdienst Baden-Württemberg sucht, räumt und entschärft Kampfmittel.

Weitere Informationen finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Kampfmittelbeseitigungsdienst beauftragen".

Weitere Informationen zum Thema „Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung“ erhalten Sie im Internetangebot des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Unterlagen

keine

Zuständigkeit

  • die nächstgelegene Polizeidienststelle
  • der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart oder
  • Ihre Gemeinde-, oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) als Ortspolizeibehörde