Bauvorbescheid - Bauvoranfrage beantragen
Ablauf
Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der unteren Baurechtsbehörde beantragen. Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.
Frist
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen. Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen. Ansonsten verliert er seine Bindungswirkung.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Unterlagen
Alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen, z.B.:
- ausgefülltes Antragsformular
- weitere Bauvorlagen:
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Bauentwurfsskizze(n)
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.
Zuständigkeit
die untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.