Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen

Ablauf

Sie müssen die Berufsausbildungsbeihilfe bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Das dafür notwendige Formblatt liegt in der örtlichen Agentur für Arbeit aus. Im Internet steht das Formblatt nicht zur Verfügung.

Die Agentur für Arbeit prüft, ob bei Ihnen die Voraussetzungen vorliegen. Ist dies der Fall, bekommen Sie Berufsausbildungsbeihilfe gewährt. 

Tipp: Es ist wichtig, dass Sie den Antrag rechtzeitig vor Ihrem Ausbildungsbeginn bei der Arbeitsagentur stellen. Damit Ihr Antrag schnellst möglich bearbeitet werden kann, sollten Sie den Antrag persönlich in der Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort stellen.

Sie können den Antrag auch nach Beginn der Maßnahme stellen. Dann wird Ihnen die Berufsausbildungsbeihilfe rückwirkend gewährt. Aber nur vom Beginn des Monats an, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

Die zuständige Agentur für Arbeit entscheidet über den Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.

Sie erhalten den Zuschuss bei beruflicher Ausbildung für 18 Monate, in allen anderen Fällen für 12 Monate. Danach müssen Sie den Zuschuss erneut beantragen. Wenn Sie bei der Agentur für Arbeit schon eine Kundennummer haben, können Sie den Antrag auch telefonisch anfordern.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dessen ausführliche Fassung am 25.11.2014 freigegeben.

Frist

zum frühestmöglichen Zeitpunkt

Gebühren

keine

Informationen

Sie haben einen Ausbildungsplatz gefunden? Sie müssen dafür aber umziehen und den elterlichen Haushalt verlassen? Bei einer Berufsausbildung in einer anderen Kommune kann die Bundesagentur für Arbeit sie dann finanziell unterstützen.

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine Maßnahme zur Arbeitsförderung.

Jugendliche Auszubildende und Berufsanfänger, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf diese Leistung.

Sie können die BAB bekommen während einer

  • betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung oder
  • berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.

Die Berufsausbildungsbeihilfe erhalten Sie als Zuschuss. Sie müssen ihn nicht zurück zahlen.

Text

Umfassende Informationen zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten Sie

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit telefonisch montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer (0800) 4555500 zur Verfügung.

Unterlagen

  • Ausbildungsvertrag
  • Mietvertrag
  • Nachweise über das Einkommen Ihrer Eltern: Steuerbescheid oder Jahreslohnbescheinigung aus dem vorigen Jahr
  • wenn Sie verheiratet sind: Nachweise über das Einkommen Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemannes beziehungsweise Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners: Steuerbescheid oder Jahreslohnbescheinigung aus dem vorigen Jahr

Über weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die Agentur für Arbeit.

Voraussetzungen

Tipp: Aufgrund der zahlreichen Voraussetzungen empfiehlt es sich, einen Beratungstermin bei der Arbeitsagentur zu vereinbaren.

Persönliche Voraussetzungen sind:

  • deutsche Staatsangehörigkeit
    Ausländische Antragstellerinnen und Antragsteller können in Einzelfällen gefördert werden. Wenden Sie sich zur Beratung Ihres Einzelfalls an die örtliche Arbeitsagentur.
  • eigene Wohnung
    Der Ausbildungsbetrieb ist zu weit von Ihrem Elternhaus entfernt.
    Hinweis: Wenn Sie unter folgenden Umständen in der Nähe des Elternhauses leben, erhalten Sie ebenfalls BAB:
    • Sie sind älter als 18 Jahre oder
    • Sie sind verheiratet (oder waren verheiratet) oder
    • Sie haben mindestens ein Kind, mit dem Sie zusammenleben oder
    • Sie können aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden.
  • Ihre Ausbildungsvergütung alleine reicht nicht für:
    • Kosten für Ihren Lebensunterhalt
    • Unterbringungskosten wie Miete
    • Fahrtkosten zwischen Unterkunft und Ausbildungsstätte oder Berufsschule, Familienheimfahrten
    • Arbeitskleidung
    • Lernmittel
    • Kinderbetreuungskosten
    Bei der Bedürftigkeitsprüfung wird sowohl Ihr eigenes Einkommen als auch das Ihrer Eltern beziehungsweise Ihres Ehemannes oder Ihrer Ehefrau angerechnet. Es werden außerdem bestimmte Freibeträge abgezogen. Das gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften.

Voraussetzungen für die Förderung beruflicher Ausbildungen:

Ihre berufliche Ausbildung ist förderfähig, wenn

  • Sie sich in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden lassen (betrieblich oder außerbetrieblich),
  • Sie einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben,
  • Ihr Ausbildungsvertrag in das Ausbildungsverzeichnis eingetragen worden ist,
  • dies Ihre erste Ausbildung ist.
    Nur in wenigen Ausnahmefällen kann BAB für eine Zweitausbildung in Betracht kommen. Die Förderung einer Zweitausbildung steht anders als die einer Erstausbildung im pflichtgemäßen Ermessen der Bundesagentur für Arbeit. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die Berufsberater oder Berufsberaterinnen der Agentur für Arbeit.

Voraussetzungen für die Förderung einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme:

  • Sie bereitet auf die Aufnahme einer Ausbildung vor oder dient der beruflichen Eingliederung.
    Sie darf nicht den Schulgesetzen der Länder unterliegen.
  • Sie lässt eine erfolgreiche berufliche Bildung erwarten aufgrund:
    • der Ausbildung und Berufserfahrung des Leitungspersonals sowie des Ausbildungs- und Betreuungspersonals,
    • der Gestaltung des Lehrplans, der Unterrichtsmethode und
    • der Qualität der zum Einsatz vorgesehenen Lehr- und Lernmittel.
  • Sie ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant.
  • Sie wird im Auftrag der Agentur für Arbeit durchgeführt.
  • Die Kosten sind angemessen.

Hinweis: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen können

  • zur Erleichterung der beruflichen Eingliederung auch allgemeinbildende Fächer enthalten (Anteil der allgemeinbildenden Fächer darf dann nicht überwiegen),
  • auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereiten oder
  • mit einem Betriebspraktikum verbunden werden.

Informationen zum Bedarf für die Ausbildung und zur Einkommensanrechnung enthält das Faltblatt "Berufsausbildungsbeihilfe" der Bundesagentur für Arbeit.

Hinweis: Für Menschen mit Behinderungen gibt es besondere Regelungen. Informationen dazu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Ausbildungsgeld für behinderte Menschen".

Zuständigkeit

die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben