Berufliches Gymnasium (dreijährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
Ablauf
Sie können sich bei der jeweiligen Schule anmelden. Sind Sie minderjährig, müssen Ihre Erziehungsberechtigten Sie anmelden.
Hinweis: Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmevoraussetzungen als es Plätze gibt, findet ein Auswahlverfahren statt.
Die Schulleitung benachrichtigt Sie oder Ihre Erziehungsberechtigten schriftlich über die Aufnahme.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.10.2014 freigegeben.
Frist
Anmeldungen sind bis zum 1. März eines Jahres für das kommende Schuljahr möglich.
Unterlagen
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
- beglaubigte Abschrift des Zeugnisses, das die Voraussetzung für die Aufnahme nachweist
Liegt das Zeugnis zum Anmeldetermin noch nicht vor: - beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses
Die Abschrift des notwendigen Zeugnisses müssen Sie unverzüglich nachreichen.
- formlose Erklärung darüber,
- ob Sie schon an einem Aufnahmeverfahren für das berufliche Gymnasium teilgenommen haben und wenn ja, mit welchem Ergebnis oder
- ob Sie ein Gymnasium besucht haben und
- bei welcher anderen Schule Sie sich noch beworben haben
Voraussetzungen
Je nach Form der bisher besuchten Schule müssen Sie für die Aufnahme verschiedene Voraussetzungen erfüllen:
- Realschulabschluss oder
- am Ende der Klasse 10 der Hauptschule (Werkrealschule) erworbener, dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand oder
- Versetzungszeugnis in die Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11 eines achtjährigen Gymnasiums oder
- Übergangsmöglichkeit in die Klasse 10 eines achtjährigen Gymnasiums entsprechend der Versetzungsordnung für Gymnasien oder
- Fachschulreife mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0
Dieser Notendurchschnitt setzt sich aus folgenden Fächern zusammen: - Deutsch
- Mathematik sowie
- die erste Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch), die Sie am aufnehmenden beruflichen Gymnasium weiterführen
In jedem der Fächer müssen Sie mindestens die Note "ausreichend" erreicht haben.
Zusätzlich dürfen Sie bei Schuljahresbeginn noch nicht 19, bei abgeschlossener Berufsausbildung noch nicht 22 Jahre alt sein. Die Schulleitung kann Ausnahmen zulassen.
Zuständigkeit
das gewählte berufliche Gymnasium