Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Berufliches Gymnasium (sechsjährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen

Ablauf

Die Eltern müssen ihr Kind schriftlich bei der jeweiligen Schule anmelden.

Die Schulleitung entscheidet und benachrichtigt die Eltern schriftlich über die Aufnahme.

Hinweis: Es gibt eine Probezeit bis zum Ende des ersten Kalenderhalbjahres.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 04.11.2014 freigegeben.

Frist

Die Anmeldefrist endet jeweils am 1. März eines Jahres. Eine spätere Anmeldung ist möglich. Gibt es mehr Bewerbungen als freie Plätze, berücksichtigt die Schule zunächst Bewerbungen, die bis 1. März eingegangen sind.

Gebühren

keine

Informationen

Das berufliche Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform ist eine Vollzeitschule und wird in folgenden Schwerpunkten angeboten:

  • Wirtschaft
  • Technik
  • Ernährung, Soziales und Gesundheit

Es baut auf der Klasse 7 einer weiterführenden Schulart auf.

Seit dem Schuljahr 2013/14 gibt es in Baden-Württemberg 20 Standorte.

Unterlagen

  • Lebenslauf
  • Zeugnis über die Leistungen im laufenden Schuljahr
    Das Jahreszeugnis müssen Sie als beglaubigte Abschrift nachreichen.

Voraussetzungen

Die Aufnahme ist in der Regel nur zu Beginn der Klasse 8 möglich. Je nach Form der bisher besuchten Schule müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:

  • Schülerinnen und Schüler der Realschule:
    • Regelversetzung von Klasse 7 nach Klasse 8
    • im laufenden Schuljahr (Klasse 7) in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache (diese muss mit der des aufnehmenden Gymnasiums übereinstimmen) mindestens die Note "gut" und
    • im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend" sowie
    • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens der Durchschnitt von 3,0
  • Schülerinnen und Schüler des allgemeinbildenden Gymnasiums:
    • Regelversetzung von Klasse 7 nach Klasse 8
  • Schülerinnen und Schüler der Hauptschule/Werkrealschule und solche, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen:
    • Ablegen einer schriftlichen Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Pflichtfremdsprache
    • Regelversetzung von Klasse 7 nach Klasse 8

Zuständigkeit

das gewählte berufliche Gymnasium