Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen

Ablauf

Die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 13.07.2012 freigegeben.

Frist

keine

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der Gemeinde.

Informationen

Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe (z.B. Objekt- oder Personenschutz) dürfen Sie nur mit einer besonderen Erlaubnis ausüben. Als Bewachung gelten Tätigkeiten, die das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen sollen, beispielsweise:

  • herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung
  • Veranstaltungsdienst
  • Fluggastkontrolle
  • Durchführung von Geld- und Werttransporten
  • Personenschutz
  • Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken

Hinweis: Für bestimmte Überwachungsaufgaben (z.B. bestimmte Kontrollgänge, Überwachung von Diskotheken, Schutz vor Ladendieben) benötigen Sie zusätzlich eine Sachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Tipp: Weitere Auskünfte erhalten Sie bei den zuständigen Gewerbebehörden oder bei der zuständigen IHK.

Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
      • bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister
      • ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
    • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder als gleichwertig anerkannte Nachweise nach der Bewachungsordnung – dies gilt auch für Ihre Angestellten
  • Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten:
    • bei Wohnsitz in Deutschland üblicherweise:
    • bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
  • Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Haftpflichtversicherungen

Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind:

  • Sie haben die für den Gewerbebetrieb
    • erforderliche Zuverlässigkeit und
    • die erforderlichen Mittel oder entsprechenden Sicherheiten.
  • Nachweis

Zuständigkeit

die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihrer zukünftigen Betriebsstätte

Bezugsorttext

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder Stadt Ihrer zukünftigen Betriebsstätte an.