Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
Ablauf
Die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 13.07.2012 freigegeben.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der Gemeinde.
Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister
- ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- Bei Wohnsitz in Deutschland:
- Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder als gleichwertig anerkannte Nachweise nach der Bewachungsordnung – dies gilt auch für Ihre Angestellten
- Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel und Sicherheiten:
- bei Wohnsitz in Deutschland üblicherweise:
- bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
- Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Haftpflichtversicherungen
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind:
- Sie haben die für den Gewerbebetrieb
- erforderliche Zuverlässigkeit und
- die erforderlichen Mittel oder entsprechenden Sicherheiten.
- Nachweis
Zuständigkeit
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihrer zukünftigen Betriebsstätte
Bezugsorttext
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder Stadt Ihrer zukünftigen Betriebsstätte an.