Bildungskredit beantragen
Ablauf
Sie müssen den Bildungskredit schriftlich beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Dort können Sie das Antragsformular anfordern oder Sie füllen es direkt auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes aus. In diesem Fall müssen Sie die erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg nachreichen.
Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Im Fall der Bewilligung erhalten Sie zusätzlich ein Vertragsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Mit Ihrer Unterschrift nehmen Sie die Konditionen an. Die Unterschrift müssen Sie durch ein Amt bestätigen lassen (z.B. das Studentenwerk). Trifft der unterschriebene Vertrag innerhalb der vorgesehenen Frist bei der KfW ein, ist der Kreditvertrag zustande gekommen.
Hinweis: Die Frist, innerhalb derer der unterschriebene Vertrag vorliegen muss, finden Sie im Bewilligungsbescheid.
Im weiteren Verlauf (z.B. Abschluss des Vertrags, Ratenzahlung, Rückforderung) ist die Kreditanstalt für Sie zuständig.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 09.08.2012 freigegeben.
Text
Für weitere Fragen können Sie sich an die Bildungskredit-Hotline unter 0188/8358-4492 wenden.
Unterlagen
- beidseitige Kopie des Personalausweises
- Immatrikulationsbescheinigung
- Zeugnis über die bestandene Zwischenprüfung des fortzusetzenden Studiengangs oder
- wenn es keine Zwischenprüfung gibt: schriftliche Erklärung Ihrer Ausbildungsstätte, dass
- in Ihrem Studiengang keine Zwischenprüfung vorgesehen ist und
- Sie die üblichen Leistungen der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht haben
- Nachweis, dass Sie
- ein Master-, Magister oder postgraduales Diplomstudium im Sinne des Hochschulrahmengesetzes oder
- ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben
- bei Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium: zusätzlich Zeugnis über den Abschluss des Grundstudiums
- bei Praktikum:
- Nachweis über die Dauer des Praktikums
- Nachweis, wie das Praktikum mit dem Studium zusammenhängt (im Falle eines Auslandspraktikums mit deutscher Übersetzung)
bei Schülern:
- beidseitige Kopie des Personalausweises
- eine aktuell ausgestellte Schulbescheinigung (nicht älter als 3 Monate), der die Gesamtdauer und der angestrebte Abschluss zu entnehmen ist;
- falls zutreffend: einen Nachweis über einen bereits vorhandenen Berufsabschluss, wenn Ihre Ausbildung mit einem allgemeinbildenden Abschluss (z.B. Abitur) endet.
Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen sind:
- Sie sind zwischen 18 und 36 Jahre alt.
- Volljährige Schüler/innen im vorletzten und letzten Jahr der Ausbildung, wenn sie
- bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder
- diesen mit dem erfolgreichen Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden.
- Studierende, die
- die Zwischenprüfung ihres Studiengangs bestanden haben, für die Fortsetzung dieses Studiengangs,
- ohne vorgegebene Zwischenprüfung eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte vorlegen, dass sie die üblichen Leistungen mindestens der ersten beiden Ausbildungsjahre erbracht haben,
- den ersten Teil eines Konsekutiv-Studiengangs erfolgreich abgeschlossen haben, für die Fortsetzung dieses Studiengangs, oder
- bereits über einen Abschluss in einem grundständigen Studiengang verfügen, für einen postgradualen Studiengang, z.B. Masterstudiengang,
- ein in- oder ausländisches Praktikum absolvieren (auch außerhalb Europas) im Rahmen des Studiums.
Achtung: Studieren Sie im Ausland, muss die ausländische Ausbildungsstätte einer inländischen gleichwertig sein.
Zuständigkeit
das Bundesverwaltungsamt