Berufliche Fortbildung - Meister-BAföG beantragen
Ablauf
Die Förderung müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Die Antragsformulare können Sie persönlich, telefonisch oder schriftlich anfordern. Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung stehen sie auch zum Download zur Verfügung.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Das Land überweist den Zuschuss monatlich auf Ihr Konto. Bei Anspruch auf ein Darlehen erhalten Sie parallel zum Bewilligungsbescheid ein Darlehensangebot (Vertragsentwurf) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Den Darlehensvertrag müssen Sie ausfüllen. Vergessen Sie nicht die Angaben zum Pass beziehungsweise Personalausweis oder legen Sie eine Kopie Ihres Ausweises bei. Mit Ihrer Unterschrift unter den Darlehensvertrag nehmen Sie die Konditionen an. Lassen Sie Ihre Unterschrift bei einer Bank bestätigen. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Trifft der unterschriebene Vertrag innerhalb der vorgesehenen Frist bei der KfW ein, ist der Darlehensvertrag zustande gekommen. Die Frist finden Sie im Bewilligungsbescheid.
Hinweis: Die im Bescheid genannten Darlehensbeträge sind Höchstbeträge. Wenn Sie keine Angaben machen, erhalten Sie den Höchstbetrag. Wünschen Sie einen niedrigeren Betrag, geben Sie diesen bitte an.
Im weiteren Verlauf ist die Kreditanstalt für Sie zuständig (z.B. Abschluss des Vertrags, Ratenzahlung, Rückforderung). Nähere Informationen zu Auszahlung, Zinsen und Rückzahlung erfahren Sie bei der KfW.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 17.12.2014 freigegeben.
Text
Die Förderungen beziehen sich auf Aufstiegsfortbildungen im Inland.
Aufstiegsfortbildungen, die ganz oder teilweise im EU-Ausland stattfinden, können ebenfalls gefördert werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass diese aufgrund von Kooperationsvereinbarungen durchgeführt werden. Dazu zählen beispielsweise Lehrgänge, die außer auf ein deutsches auch auf ein entsprechendes Ausbildungsziel eines anderen EU-Mitgliedstaates vorbereiten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Thema "Meister-BAföG" sowie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Stuttgart.
Unterlagen
- Nachweis über ein eigenes Einkommen und Vermögen sowie über das Einkommen Ihres Ehemannes oder Ihrer Ehefrau (nur bei Vollzeitmaßnahmen)
- Nachweis über eigene Wohnung (z.B. Mietvertrag)
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Förderung sind:
- förderungsfähiger Kurs
Die Maßnahme muss gezielt auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Das Prüfungsniveau muss über dem Abschluss einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. - eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss
- Staatsangehörigkeit:
- deutsch
- EU-/EWR (gilt auch für Ehemänner und Ehefrauen sowie deren Kinder)
- andere Ausländerinnen und Ausländer, wenn eine Bleibeperspektive in Deutschland besteht (z.B. wenn eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt vorliegt)
Zuständigkeit
das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk Sie Ihre Hauptwohnung haben
Das Amt für Ausbildungsförderung ist
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt