Befreiung von der Hundesteuer
Ablauf
Sie können die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen. Für den "Antrag auf Nichtbesteuerung" Ihres Hundes können Sie das entsprechende Formular verwenden, das bei den Gemeinden ausliegt. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde wird das Formular auch im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Innenministerium hat ihn am 04.05.2009 freigegeben.
Gebühren
Es fallen keine Kosten beziehungsweise Gebühren an.
Unterlagen
Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H"
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters