Bodenseeschifferpatent - Prüfung ablegen
Ablauf
Sie können sich direkt bei den Landratsämtern Bodenseekreis und Konstanz für die theoretische und praktische Prüfung anmelden.
Beim Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen können Sie sich mit einem Antragsformular oder Online anmelden. Das Landratsamt Konstanz stellt im Internet ein Antragsformular zum Download bereit.
Hinweis: Sie müssen für das Patent keine Segelschule oder einen Jachtklub besuchen. Der Besuch wird aber empfohlen. Die Prüfungen finden meist wöchentlich in den Sommermonaten statt.
Für die praktische Prüfung können Sie sich in der Regel telefonisch beim Landratsamt anmelden und den Prüfungstermin und Prüfungsort vereinbaren.
Für die praktische Prüfung
- müssen Sie ein zugelassenes, patentpflichtiges Boot der entsprechenden Antriebsart bereitstellen,
- muss ein Patentinhaber oder eine Patentinhaberin als Schiffsführer mit an Bord sein und
- muss das Boot für mindestens drei Personen zugelassen sein.
Hinweis: Wenn Sie beispielsweise einen "Sportbootführerschein Binnen" oder "Sportbootführerschein See" haben, können Sie möglicherweise von der praktischen Prüfung befreit werden. Die Befreiung hängt davon ab, ob Ihre Befähigungsnachweise anerkannt werden können.
Frist
Alle Prüfungsteile aus Theorie und Praxis müssen Sie für das Patent innerhalb von zwölf Monaten ablegen.
Hinweis: In besonderen Fällen wie zum Beispiel Krankheit oder Schwangerschaft können Sie die Verlängerung der Frist schriftlich beantragen.
Gebühren
Die Gebühren für die Patentprüfungen legen die Landratsämter Bodenseekreis und Konstanz selbständig fest.
Text
Weitere Informationen zum Bodenseeschifferpatent finden Sie auf den Seiten der Landratsämter Konstanz und Bodenseekreis.
Unterlagen
- ausgefüllter und unterzeichneter Antrag
- amtsärztliches oder ärztliches Zeugnis (Hör- und Sehvermögen)
- Passbild
- gegebenenfalls Kopien von Befähigungsnachweisen
Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Erwerb der Schifferpatente der Kategorien A und D sind:
- für Kategorie D: Personen ab 14 Jahren
- für Kategorie A: Personen ab 18 Jahren
- geistige und körperliche Eignung zum Führen eines Schiffes
- ausreichendes Hörvermögen
- ausreichendes Sehvermögen
- ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen
- Ihr bisheriges Verhalten lässt erwarten, dass Sie als Schiffsführer oder Schiffsführerin die Vorschriften beachten und auf andere Rücksicht nehmen. Sie dürfen zum Beispiel nicht einschlägig vorbestraft sein.
Zuständigkeit
für die Erteilung des Bodenseeschifferpatents:
- das Landratsamt Bodenseekreis in Friedrichshafen und
- das Landratsamt Konstanz