Denkmalschutz - Zuschuss beantragen
Ablauf
Sie müssen einen "Antrag auf Denkmalförderung" beim zuständigen Regierungspräsidium stellen. Den Vordruck für die Antragstellung erhalten Sie dort.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.01.2013 freigegeben.
Frist
Sie müssen die Förderung bis zum 1. Oktober des Jahres vor Beginn der geplanten Maßnahme beantragen.
Mit der Ausführung der Maßnahme dürfen Sie erst nach der Bewilligung beginnen.
Unterlagen
- Baupläne
- beschriftete Fotos
- bau- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung
- Maßnahme- und Leistungsbeschreibungen
- Bauzeitenplan
- gewerkebezogene Kostenberechnungen
- Kosten- und Finanzierungsplan der Gesamtmaßnahme
Voraussetzungen
Sie können Zuwendungen erhalten, wenn
- die Maßnahme den denkmalpflegerischen Erfordernissen, vor allem den Zielen des Denkmalschutzgesetzes, entspricht,
- die Maßnahme mit dem zuständigen Regierungspräsidium abgestimmt ist,
- alle notwendigen Genehmigungen oder Zustimmungen (z.B. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung) vorliegen und
- die zuwendungsfähigen Ausgaben
- bei Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Landkreisen und Kirchen als Eigentümer oder Besitzer 30.000 Euro und
- bei sonstigen Personen 3.000 übersteigen.
Zuständigkeit
das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich das Kulturdenkmal befindet