Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Denkmalschutz - Zuschuss beantragen

Ablauf

Sie müssen einen "Antrag auf Denkmalförderung" beim zuständigen Regierungspräsidium stellen. Den Vordruck für die Antragstellung erhalten Sie dort.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.01.2013 freigegeben.

Frist

Sie müssen die Förderung bis zum 1. Oktober des Jahres vor Beginn der geplanten Maßnahme beantragen.

Mit der Ausführung der Maßnahme dürfen Sie erst nach der Bewilligung beginnen.

Gebühren

keine

Informationen

Das Land Baden-Württemberg gewährt auf Antrag Zuwendungen zu Maßnahmen, die der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen dienen.

Förderfähig sind Ausgaben, die

 

  • bei Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen zumindest überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege entstehen und
  • die üblichen Ausgaben bei vergleichbaren nicht geschützten Objekten übersteigen (denkmalbedingte Mehrausgaben).

Zuwendungen können erhalten:

 

  • Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer und sonstige Bauunterhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals
  • in bestimmten Fällen auch die Erwerber eines Grundstücks, auf dem sich ein besonders bedeutsames Bodendenkmal befindet

Die zuständige Stelle kann Zuwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 Euro je Objekt und Förderprogrammjahr gewähren.

Der Fördersatz beträgt bei Zuwendungen an Privatpersonen die Hälfte und ansonsten ein Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ausnahmen sind möglich.

Hinweis: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung.

Unterlagen

  • Baupläne
  • beschriftete Fotos
  • bau- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung
  • Maßnahme- und Leistungsbeschreibungen
  • Bauzeitenplan
  • gewerkebezogene Kostenberechnungen
  • Kosten- und Finanzierungsplan der Gesamtmaßnahme

Voraussetzungen

Sie können Zuwendungen erhalten, wenn

 

  • die Maßnahme den denkmalpflegerischen Erfordernissen, vor allem den Zielen des Denkmalschutzgesetzes, entspricht,
  • die Maßnahme mit dem zuständigen Regierungspräsidium abgestimmt ist,
  • alle notwendigen Genehmigungen oder Zustimmungen (z.B. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung) vorliegen und
  • die zuwendungsfähigen Ausgaben
    • bei Gemeinden, Gemeindeverbänden, Zweckverbänden, Landkreisen und Kirchen als Eigentümer oder Besitzer 30.000 Euro und
    • bei sonstigen Personen 3.000 übersteigen.

Zuständigkeit

das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich das Kulturdenkmal befindet