Denkmalschutz ¿ Steuerliche Förderung beantragen
Ablauf
Sie müssen die Förderung in Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen.
Das Finanzamt entscheidet über die Förderung und teilt Ihnen das Ergebnis in Ihrem Einkommensteuerbescheid mit.
Hinweis: Die Förderung können Sie erstmals für den Veranlagungszeitraum beantragen, in dem die Baumaßnahme insgesamt fertiggestellt ist.
Bei einer Baumaßnahme, die sich über mehrere Jahre erstreckt, ist der Zeitpunkt der Fertigstellung der gesamten Maßnahme entscheidend.
Frist
Für die Einkommensteuererklärung gelten unterschiedliche Fristen. Diese sind abhängig vom Einzelfall. Weitere Informationen finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Einkommensteuer - Erklärung abgeben".
Text
Unter Umständen müssen Sie Ihre Steuererklärung elektronisch abgeben. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Einkommensteuer - Erklärung abgeben".
Unterlagen
Fügen Sie die Bescheinigung über die begünstigten Maßnahmen im Original Ihrer Steuererklärung bei.
Voraussetzungen
Absetzbar von der Steuer sind, wenn Sie im Objekt wohnen:
- Aufwendungen bzw. Erhaltungsaufwendungen
- an Gebäuden beziehungsweise Eigentumswohnungen
- in Sanierungsgebieten und
- in städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie
- an Baudenkmalen
Davon können Sie im Jahr des Abschlusses der Maßnahmen und in den folgenden neun Jahren bis zu neun Prozent jährlich wie Sonderausgaben absetzen.
Absetzbar von der Steuer sind, wenn Sie das Objekt zur Erzielung von Einkünften nutzen:
- Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- an Gebäuden beziehungsweise Eigentumswohnungen
- in Sanierungsgebieten und
- in städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie
- an Baudenkmalen
Davon können Sie als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen:
- im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren bis zu neun Prozent jährlich und
- in den folgenden vier Jahren bis zu sieben Prozent jährlich.
- Aufwendungen beziehungsweise Erhaltungsaufwendungen:
- an Gebäuden beziehungsweise Eigentumswohnungen
- in Sanierungsgebieten und
- in städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie
- an Baudenkmalen
Davon können Sie als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen:
- im Zahlungsjahr den gesamten Betrag auf einmal oder
- den gesamten Betrag verteilt auf zwei bis fünf Jahre
Absetzbar von der Steuer sind, wenn Sie weder im Objekt wohnen noch es zur Erzielung von Einkünften nutzen:
- Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand
- an einem Kulturdenkmal und
- unter bestimmten Voraussetzungen bei anderen schutzwürdigen Kulturgütern, z.B.:
- gärtnerischen, baulichen und sonstigen Anlagen,
- Mobiliar,
- Kunstgegenständen und Kunstsammlungen,
- wissenschaftlichen Sammlungen und Archive im Privatvermögen
Davon können Sie im Jahr des Abschlusses der Maßnahmen sowie in den darauf folgenden neun Jahren bis zu neun Prozent jährlich wie Sonderausgaben absetzen.
Hinweis: Nicht absetzbar sind die beim Abschluss des Kaufvertrages entstandenen Anschaffungskosten für
- ein Baudenkmal,
- ein Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen,
- ein Kulturdenkmal oder
- ein Kulturgut.
Sie können nur die nach Abschluss des Kaufvertrags entstandenen Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen abziehen. Diese werden als Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand behandelt.
Zuständigkeit
das für Ihre Einkommensteuerveranlagung zuständige Finanzamt