Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (DÜD) - Aufnahme bei vorübergehender Tätigkeit beantragen (Dolmetscher, Übersetzer aus anderen EU-/EWR-Staaten)

Ablauf

Sie müssen die Aufnahme in das "Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer" bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und trägt Sie, bei positiver Entscheidung, in das Verzeichnis des Landgerichts Stuttgart ein. Eine allgemeine Beeidigung ist nicht erforderlich. Lehnt die zuständige Stelle Ihren Antrag ab, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Hinweis: Nach der Aufnahme in das Verzeichnis trägt die zuständige Stelle Ihre Daten in die bundesweite Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (DÜD) ein. Sie verwendet dafür die in Ihrem Herkunftsstaat übliche Berufsbezeichnung. Sie können der Veröffentlichung widersprechen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.11.2014 freigegeben.

Gebühren

Eintragung eines vorübergehend tätigen Verhandlungsdolmetschers oder Urkundenübersetzers: EUR 25,00

Informationen

Sie können als Verhandlungsdolmetscher oder Verhandlungsdolmetscherin mit Niederlassung in einem anderen EU-/EWR-Staat Ihre Tätigkeit in Baden-Württemberg vorübergehend und gelegentlich ausüben. Das gilt auch für Urkundenübersetzer oder Urkundenübersetzerinnen. Sie können sich ohne allgemeine Beeidigung in das "Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer" eintragen lassen.

Als Dolmetscher oder Dolmetscherin beziehungsweise Übersetzer oder Übersetzerin aus anderen EU-/EWR-Staaten können Sie sich in Deutschland niederlassen oder dauerhaft arbeiten. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Verfahrensbeschreibungen

Unterlagen

  • Nachweis, dass Sie rechtmäßig als Verhandlungsdolmetscher oder Verhandlungsdolmetscherin beziehungsweise Übersetzer oder Übersetzerin in einem EU-/EWR-Staat niedergelassen sind
  • Einverständniserklärung zur Veröffentlichung der Daten in der bundesweiten Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (DÜD)
    Sind Sie mit der Veröffentlichung Ihrer Daten insgesamt oder nur in Teilen nicht einverstanden, können Sie eine entsprechende Erklärung abgeben.

Voraussetzungen

Sie müssen in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat zur Ausübung einer Tätigkeit als Verhandlungsdolmetscher oder Verhandlungsdolmetscherin beziehungsweise Übersetzer oder Übersetzerin rechtmäßig niedergelassen sein.

Zuständigkeit

der Präsident des Landgerichts Stuttgart