Datenschutzbeauftragten bestellen
Ablauf
Sie müssen den Datenschutzbeauftragten schriftlich bestellen.
Tipp: Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben bietet ein Musterformular für die Bestellung an.
Sie sind nicht verpflichtet, die Bestellung dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zu melden oder ihm den Namen der Datenschutzbeauftragten oder des Datenschutzbeauftragten mitzuteilen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat dessen ausführliche Fassung am 03.12.2014 freigegeben.
Frist
innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit des Unternehmens
Voraussetzungen
Sie müssen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn Sie in Ihrem Unternehmen
- personenbezogene Daten für andere als persönliche oder familiäre Tätigkeiten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen und
- bei der automatisierten Datenverarbeitung ständig mindestens zehn Personen beziehungsweise bei einer Verarbeitung auf andere Weise mindestens 20 Personen beschäftigen.
Unabhängig von der Anzahl der mit der Datenverarbeitung beschäftigten Personen müssen Sie in folgenden Fällen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten bestellen:
- Sie verarbeiten in Ihrem Unternehmen automatisiert personenbezogene Daten, die besondere Risiken für die Rechte und die Freiheiten der Betroffenen aufweisen. Derartige Verarbeitungen muss die Datenschutzbeauftragte oder der Datenschutzbeauftragte in einer Vorabkontrolle vor Beginn der Verarbeitung überprüfen.
- Sie erheben, verarbeiten oder nutzen personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung. Das ist beispielsweise bei Auskunfteien oder Markt- und Meinungsforschungsinstituten der Fall.
Als Datenschutzbeauftragte dürfen Sie nur Personen bestellen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- erforderliche Fachkunde:
- allgemeines Grundwissen über das Datenschutzrecht sowie über Verfahren und Techniken der automatisierten Datenverarbeitung
- Kenntnisse über betriebswirtschaftliche Zusammenhänge
- Vertrautheit mit der Organisation und den Funktionen des Betriebes und
- guter Überblick über alle Fachaufgaben, zu deren Erfüllung personenbezogene Daten verarbeitet werden
- erforderliche Zuverlässigkeit:
- sorgfältige und gründliche Arbeitsweise
- Belastbarkeit
- Lernfähigkeit
- Loyalität und Gewissenhaftigkeit
- kein Widerspruch der Aufgaben mit etwaigen anderen hauptamtlichen Aufgaben der Person:
Ungeeignet sind z.B. Mitarbeitende in Positionen, die zu Interessenkonflikten mit den Aufgaben von Datenschutzbeauftragten führen können (z.B. Inhaber, Mitglieder der Geschäftsführung, Verantwortliche für die Datenverarbeitung).
Tipp: Um die Fachkunde sicherzustellen, gibt es verschiedene Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für Datenschutzbeauftragte.
Zuständigkeit
der Landesbeauftragte für den Datenschutz