Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen
Ablauf
Die Dienstaufsichtsbeschwerde können Sie formlos schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einlegen. Sie sollten sie jedoch schriftlich einreichen.
Benennen Sie in der Dienstaufsichtsbeschwerde die betroffene Person. Beschreiben Sie das persönliche Fehlverhalten, das Sie ihr zum Vorwurf machen, möglichst genau.
Die Dienstvorgesetzten oder damit Beauftragte der Dienststelle bearbeiten und entscheiden über die Dienstaufsichtsbeschwerde.
Hinweis: Die zuständige Stelle kann die Beschwerde zurückweisen. Sie können sich in diesem Fall mit einer weiteren Dienstaufsichtsbeschwerde an übergeordnete Dienstvorgesetzte wenden. Das ursprünglich angegriffene Verhalten der betroffenen Person wird nicht mehr eigenständig geprüft. Die übergeordnete Dienststelle prüft nur, ob sich der oder die ihm unterstellte Dienstvorgesetzte bei der Behandlung der ursprünglichen Beschwerde korrekt verhalten hat.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 19.07.2012 freigegeben.
Unterlagen
keine
Tipp: Um den Sachverhalt der Dienstaufsichtsbeschwerde verständlich zu machen oder nachzuweisen, können Dokumente (als Kopie) hilfreich sein. Verfügen Sie über solche, sollten Sie sie der Behörde zusammen mit der Dienstaufsichtsbeschwerde vorlegen.
Zuständigkeit
die Dienstvorgesetzten oder die Behörde der Person, über deren Verhalten Sie sich beschweren
Hinweis: Dienstvorgesetzte sind üblicherweise die Leiterin oder der Leiter der jeweiligen Behörde. Sind diese nicht zuständig, leiten sie die Beschwerde – in der Regel unter Erteilung einer Abgabenachricht – der zuständigen Stelle zu.
Für eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Behördenleiterin oder den Behördenleiter selbst ist meist die Leitung der nächst höheren Behörde zuständig.