Einsicht in das Stiftungsverzeichnis
Ablauf
Informationen über einzelne Stiftungen erhalten Sie am einfachsten im Internet.
Auf den Seiten von "Stiftung online" bieten
Register, in denen die im Regierungsbezirk eingetragenen Stiftungen teilweise nach Stiftungsnamen, Stiftungszweck und nach Stiftungssitz geordnet sind.
Die im Internet zugänglichen Verzeichnisse enthalten jedoch nur Stiftungen, die dieser Form der Veröffentlichung zugestimmt haben. Es handelt sich dabei nicht um das Stiftungsverzeichnis.
Es besteht auch die Möglichkeit, zu einzelnen Stiftungen Abschriften aus dem Stiftungsverzeichnis zu erhalten.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 30.09.2010 freigegeben.
Gebühren
Für die Einsicht in die Stiftungsverzeichnisse, die im Internet veröffentlicht sind, fallen keine Kosten oder Gebühren an.
Voraussetzungen
Die Einsicht in das Stiftungsverzeichnis ist jedem gestattet. Ein berechtigtes Interesse wird nicht mehr vorausgesetzt.
Zuständigkeit
das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk sich die Stiftung befindet
Bezugsorttext
Geben Sie in der Ortswahl den Standort der Stiftung an.