Einkommensteuer - Erklärung abgeben
Ablauf
Die Einkommensteuererklärung übermitteln Sie am besten elektronisch an das Finanzamt. Dabei haben Sie die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung authentifiziert elektronisch abzugeben. Sie authentifizieren sich durch das ELSTER-Zertifikat. Es hat die Funktion einer elektronischen Unterschrift und stellt die
- Vertraulichkeit,
- Identität des Absenders und
- Unveränderbarkeit des Inhalts
der gesendeten Daten sicher.
Um ein Zertifikat zu bekommen, müssen Sie sich im ELSTEROnline-Portal registrieren. Dazu sind mehrere Arbeitsschritte notwendig (z.B. Absenden der Registrierungsdaten, Versenden einer Bestätigungs-Mail durch das ELSTEROnline-Portal, Versenden des Aktivierungscodes per Briefpost). Nehmen Sie die Registrierung rechtzeitig vor, damit Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht übermitteln können.
Haben Sie sich im ELSTEROnline-Portal registriert, können Sie auch die Vorteile der vorausgefüllten Steuererklärung nutzen. Die Steuerverwaltung stellt Ihnen hierfür folgende zu Ihrer Person gespeicherten Daten und Belege zur Verfügung:
- Vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen,
- Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen,
- Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie
- Vorsorgeaufwendungen (z.B. Riester- oder Rürup-Verträge)
Haben Sie sich zum Belegabruf angemeldet, können Sie diese Daten in Ihre Einkommensteuererklärung automatisch übernehmen.
Achtung: Sie müssen Ihre Steuererklärung elektronisch abgeben, wenn Sie folgende Einkünfte erzielen oder daran beteiligt sind:
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder
- Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft
Dies gilt - unabhängig von der Art der Gewinnermittlung – nicht nur für die Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) und die Bilanz, sondern auch für die gesamte Einkommensteuererklärung.
Formulare bekommen Sie bei Ihrem Finanzamt oder im Internet auf dem Formularserver des Bundesfinanzministeriums. Häufig benötigte Formulare stellen Ihnen auch die Verwaltungen der Städte und Gemeinden zur Verfügung.
Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Steuererklärung können Sie mit der Post an Ihr Finanzamt senden oder dort persönlich abgeben.
Hinweis: Steuererklärungen per E-Mail nimmt das Finanzamt nicht an. Sie müssen Ihre Steuererklärung eigenhändig unterschreiben, um sie fristgerecht abzugeben.
Frist
- Bei Pflichtveranlagung jeweils bis zum 31. Mai des Folgejahres
Diese Frist kann das Finanzamt auf Antrag verlängern.
- Bei Antragsveranlagung zur Einkommensteuer 2011: 31. Dezember 2015
Bei Antragsveranlagung zur Einkommensteuer 2012: 31. Dezember 2016
Bei Antragsveranlagung zur Einkommensteuer 2013: 31. Dezember 2017
Bei Antragsveranlagung zur Einkommensteuer 2014: 31. Dezember 2018
Diese Fristen kann das Finanzamt nicht verlängern.
Achtung: Wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch, aber nichtauthentifiziert übermitteln, geht sie beim Finanzamt erst mit Abgabe der von Ihnen unterschriebenen sogenannten komprimierten Steuererklärung ein. Nur die elektronische Übermittlung allein reicht in diesem Fall nicht aus.
Beachten Sie das besonders bei der Antragsveranlagung. Reichen Sie die komprimierte Steuererklärung erst nach Ablauf der vierjährigen Frist ein, ist das zu spät.
Text
Am Ende des Jahres muss Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Lohnsteuerbescheinigung ausstellen, entweder elektronisch oder in Papierform. Das gleiche gilt, wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet.
Die darin enthaltenen Daten übermittelt er elektronisch auch an die Finanzverwaltung.
Weitere Informationen zur Lohnsteuer finden Sie auf den Seiten des Finanz- und Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg unter "Publikationen".
Unterlagen
Neben den Formularen der Einkommensteuererklärung sind insbesondere folgende Unterlagen notwendig:
- Spendenbestätigungen
- Bescheinigungen über einbehaltene Kapitalertragsteuer
- Beleg über den Nachweis einer Behinderung
- Belege über anzusetzende Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahen Dienstleistungen
Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Einkommensteuer".
Voraussetzungen
- Sie sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Beispiele dazu finden Sie im Kapitel "Steuererklärung bei Arbeitnehmern".
- Sie beantragen die Veranlagung zur Einkommensteuer.
- Sie wurden von Ihrem Finanzamt aufgefordert, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Zuständigkeit
das Finanzamt Ihres Wohnortes