Exportberatungsprogramm Baden-Württemberg - Aufnahme beantragen
Ablauf
Sie müssen die Aufnahme in das Exportprogramm schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Nehmen Sie schon im Vorfeld Kontakt auf, um die Einzelheiten zu klären.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.10.2011 freigegeben.
Unterlagen
Über die erforderlichen Unterlagen und Dokumente informieren die Förderinstitutionen.
Voraussetzungen
Für die Aufnahme in das Exportberatungsprogramm müssen die folgenden Punkte auf Ihr Unternehmen zutreffen:
- kleines oder mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg
- weniger als 250 Beschäftigte
- Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro
Für Beratungen zu den EU-Ländern und zu Norwegen, Island und der Schweiz darf der Umsatz fünf Millionen Euro nicht überschreiten. - weniger als ein Viertel des Unternehmenskapitals oder der Stimmanteile im Besitz anderer Unternehmen, die diese Größenklasse übersteigen
Zuständigkeit
- für Unternehmen aus Industrie, Handel und Freien Berufen: das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V. (RKW Baden-Württemberg)
- für Unternehmen aus dem Handwerk: Handwerk International, Euro Info Centre der Handwerkskammer Region Stuttgart