Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen
Ablauf
Vereinbaren Sie bei der zuständigen Stelle einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. So können Sie auch klären, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, da dies von Fall zu Fall verschieden sein kann. Zuständige Stelle ist je nach Wohnort die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle Ihren Antrag und berechnet aufgrund Ihrer Angaben die Höhe Ihres Anspruches.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.05.2012 freigegeben.
Frist
keine
Sie sollten Ihren Antrag aber so früh wie möglich stellen, da Sie Eingliederungshilfe nicht für die Vergangenheit erhalten können.
Unterlagen
Je nach Einzelfall sind verschiedene Nachweise erforderlich, beispielsweise
- Einkommensnachweise (z.B. Rentenbescheide, Gehaltszettel)
- Nachweise über Ausgaben
- Vermögensnachweise (z.B. Sparbücher, Bausparverträge)
- ärztliche Gutachten und Unterlagen
Hinweis: Erkundigen Sie sich schon vor der Antragstellung bei der für Sie zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Bezug von Eingliederungshilfe ist, dass
- Sie eine dauerhafte wesentliche Behinderung (körperlich, geistig oder seelisch) haben oder davon bedroht sind und
- dadurch Ihre Teilhabefähigkeit am Leben in der Gesellschaft wesentlich eingeschränkt ist.
Zuständigkeit
das Sozialamt
Sozialamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Teilweise haben die Landkreise die Zuständigkeit auf größere Städte in ihrem Kreisgebiet übertragen. Wohnen Sie in einem Landkreis, kann Ihnen das Landratsamt oder die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes die zuständige Behörde nennen.