Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst - Anerkennung

Ablauf

Sie können die Antragsunterlagen vorläufig noch direkt beim BAFzA einreichen. Unabhängig davon, ob der Antrag dem BAFzA direkt oder über eine Zentralstelle zugeleitet wurde, erhält Ihre Einrichtung nach Eingang Ihres Antrags beim BAFzA eine Einsatzstellennummer.

Das BAFzA prüft, ob Ihre Einrichtung die Voraussetzungen zur Anerkennung erfüllt. Am Ende des Verfahrens erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Anerkennung beziehungsweise die Ablehnung Ihres Antrags. Bis auf Weiteres erfolgen in der Regel nur vorläufige Anerkennungen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hat dessen ausführliche Fassung am 11.04.2012 freigegeben.

Frist

Sie müssen Ihre Einrichtung als Beschäftigungsstelle anerkennen lassen, bevor Sie Bundesfreiwillige beschäftigen können.

Gebühren

keine

Informationen

Sie wollen in Ihrer Einrichtung Bundesfreiwillige beschäftigen? Dann müssen Sie Ihre Einrichtung zunächst als Beschäftigungsstelle anerkennen lassen.

Jede anerkannte Einsatzstelle erhält mindestens einen Platz für einen Freiwilligen oder eine Freiwillige. Sie können auch mehrere Plätze beantragen.

Hinweis: Frühere Zivildienststellen (Stichtag: 1.April 2011) sind automatisch auch Einsatzstellen für den Bundesfreiwilligendienst.

Text

Bevor Sie in Ihrer anerkannten Einsatzstelle BFD-Freiwillige beschäftigen können, müssen Sie sich einer BFD-Zentralstelle anschließen und von dieser die Freigabe für Kontingentplätze erhaltenDie Anerkennung als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst ist nicht gleichbedeutend mit der Zuweisung von Platzkontingenten.

Unterlagen

  • Antragsformular
  • für den Nachweis der Rechtsform z.B.:
    • Gesellschaftsvertrag
    • Satzung
    • Stiftungsurkunde
  • für den Nachweis der Gemeinwohlorientierung z.B.:
    • Bescheinigungen des Finanzamtes über Befreiung von der Körperschaftssteuer oder der Umsatzsteuer
    • Bescheinigung des Finanzamtes, dass die Einrichtung ein Zweckbetrieb im Sinne der Abgabenordnung ist
    • Nachweis, dass es sich bei der Einrichtung um ein zugelassenes Krankenhaus handelt
  • Aufgabenbeschreibung der Einsatzstelle anhand von Informationsmaterial, wie z.B.:
    • Konzeption
    • Programme
    • Flyer

Voraussetzungen

Die Aufgaben der Einrichtung und die Tätigkeiten der Freiwilligen dem Gemeinwohl dienen. Die Einrichtung muss in den folgenden Bereichen tätig sein:

  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege
  • Behindertenhilfe
  • Kultur und Denkmalpflege
  • Sport
  • Zivil- und Katastrophenschutz
  • Umweltschutz
  • Schulen

Durch den Einsatz von Freiwilligen dürfen Arbeitsplätze von hauptamtlich Beschäftigen nicht gefährdet werden. Die Einrichtung muss eine Fachkraft benennen, die für die fachliche Anleitung der Freiwilligen zuständig ist. Die Freiwilligen müssen während Ihrer Arbeitszeit ausgelastet sein.

Zuständigkeit

das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)