Entschädigung bei der Tierseuchenkasse beantragen
Ablauf
Sie müssen sofort das für Sie zuständige Veterinäramt informieren, wenn Sie eine Seuche vermuten.
Nachdem Sie die angeordneten tierseuchenrechtlichen Maßnahmen erfüllt haben, können Sie Ihren Antrag beim Veterinäramt einreichen. Eine solche Maßnahme ist zum Beispiel die Tötung einzelner Tiere oder des ganzen Bestandes.
Das Antragsformular der steht Ihnen auch auf der Internetseite der Tierseuchenkasse zum Download zur Verfügung.
Frist
Sie müssen den vollständigen Antrag spätestens 30 Tage nach der Tötung der Tiere bei der zuständigen Stelle einreichen. Wurde der ganze Bestand getötet, müssen Sie den Antrag spätestens 30 Tage nach Tötung des letzten Tieres abgeben.
Unterlagen
- Antrag auf Entschädigung
- Nachweis der Seuche
- Dokumentation des Tierverlustes
Voraussetzungen
Als Besitzer oder Besitzerin der Tiere
- müssen Sie bei Ihrer Meldung an die Tierseuchenkasse die korrekte Anzahl der Tiere angegeben haben,
- müssen Sie die Beiträge zur Tierseuchenkasse pünktlich bezahlt haben,
- müssen Sie den Ausbruch der Tierseuche unverzüglich gemeldet haben,
- dürfen Sie gegen keine Gesetze verstoßen haben (z.B. gegen Verfütterungsverbote von bestimmten Substanzen) und
- dürfen Sie zum Zeitpunkt des Kaufes der Tiere nicht gewusst haben, dass die Tiere mit einer Seuche infiziert sind.
Zuständigkeit
- für die Antragstellung: das Veterinäramt
Veterinäramt ist, - wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
- für die Bearbeitung und Auszahlung der Entschädigung: die Tierseuchenkasse