ERP-Innovationsprogramm für kleine und mittelständische Betriebe
Ablauf
Die Förderung können Sie bei einer Bank Ihrer Wahl beantragen. Dort erhalten Sie auch das Antragsformular.
Die Bank Ihrer Wahl prüft Ihren Antrag und leitet ihn bei positivem Ergebnis mit den übrigen erforderlichen Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter.
Bewilligt die KfW Bankengruppe Ihren Antrag, schließen Sie einen Kreditvertrag mit Ihrer Bank ab. Diese zahlt Ihnen den Kredit aus und leitet Ihre Rückzahlungen an die KfW Bankengruppe weiter.
Tipp: Auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe finden Sie weitere Informationen und Unterlagen zum Programm. Bei Fragen können Sie sich an Ihre Bank oder an das Infocenter der KfW Bankengruppe wenden (Tel. 0800 539 90 01 oder E-Mail: infocenter@kfw.de).
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 02.12.2011 freigegeben.
Frist
Sie müssen die Förderung vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens beantragen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Ihr Unternehmen ist seit mehr als zwei Jahren am Markt tätig (gerechnet ab Aufnahme der Geschäftstätigkeit).
- Sie verfügen über eine ausreichende Bonität.
- Sie müssen
- die Vorhaben in Deutschland durchführen oder
- die entwickelten Produkte oder Produktionsverfahren in Deutschland in den Markt einführen.
- für Programmteil I: zusätzlich
- Das Vorhaben muss für das geförderte Unternehmen neuartig sein.
- Der Jahresumsatz Ihres Unternehmens (auch möglicherweise verbundener Unternehmen) überschreitet 125 Millionen Euro nicht.
Ausnahme: Ist die Innovation neu für Deutschland, ist eine Förderung bis zu einem Jahresumsatz von 500 Millionen Euro möglich.
- für Programmteil II: zusätzlich
- Ihr Unternehmen erfüllt die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der KMU-Kriterien der EU-Kommission.
- Sie waren an der Entwicklung der zu vermarktenden Innovation wesentlich beteiligt.
In folgenden Fällen ist eine Förderung ausgeschlossen:
- Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
- Umschuldung beziehungsweise Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
Zuständigkeit
die KfW Bankengruppe – Förderbank