Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht erklären
Ablauf
Sie sollten die Entbindung von der Schweigepflicht schriftlich erklären. Machen Sie folgende Angaben:
- Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum
- Name der Ärztin oder des Arztes
- für welche Unterlagen die Entbindung gelten soll
- zu welchem Zweck Sie die Entbindung erteilen
- an wen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Unterlagen weitergeben darf
- wie lange die Erklärung gilt (ob eine einmalige oder wiederkehrende Datenübermittlung beabsichtigt ist)
- Widerrufsklausel (Hinweis, dass Sie die Erklärung jederzeit widerrufen können)
Beispiel: "Mir ist bekannt, dass ich diese Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann."
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.05.2012 freigegeben.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Entbindung von der Schweigepflicht sind:
- Die Weitergabe von Daten oder Unterlagen muss unerlässlich sein. Dies gilt vor allem, wenn
- andere Ärztinnen oder Ärzte Befunde für eine Behandlung benötigen beziehungsweise
- Labore Daten für Untersuchungen benötigen oder
- Ihre Ärztin oder Ihr Arzt als Zeuge vor Gericht aussagen soll.
- Die Entbindung von der Schweigepflicht beruht auf Ihrer freien Entscheidung.
Hinweis: Erteilen Sie keine Entbindung von der Schweigepflicht, muss Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt über die Folgen aufklären.
Zuständigkeit
die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt