Eintragung in das Vermittlerregister beantragen
Ablauf
Die Registrierung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Gebundene Versicherungsvermittler und Versicherungsvermittlerinnen, die keine eigene Erlaubnis beantragen, müssen sich nicht selbst in das Vermittlerregister eintragen lassen. Dazu müssen Sie sich über Ihr Versicherungsunternehmen registrieren lassen. Dann kann das Versicherungsunternehmen die Registrierung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft online erledigen.
Mit der Eintragung ins Vermittlerregister erhalten Sie eine Registernummer, die vom System automatisch vergeben wird.
Achtung: Sollten sich nach der Registrierung Ihre Daten ändern, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen IHK mitteilen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 22.12.2011 freigegeben.
Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- für ungebundene und gebundene Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler: Nachweis über die erteilte Erlaubnis
- für produktakzessorische Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler: Nachweis über die Erlaubnisbefreiung
- Gewerbeanmeldung
- falls Sie auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) tätig werden wollen: zusätzlich
- Formular "Mitteilung über die Tätigkeit in einem EU-Mitgliedstaat"
Voraussetzungen
Um sich in das Vermittlerregister eintragen lassen zu können, müssen Sie entweder
- eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler besitzen oder
- von der Erlaubnispflicht befreit worden sein.
Hinweis: Gebundene Versicherungsvertreter können die Registrierung alternativ auch über das auftraggebende Versicherungsunternehmen beantragen.
Zuständigkeit
die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk sich Ihr Gewerbebetrieb befindet