Einschulungsuntersuchung wahrnehmen
Ablauf
Sie erhalten vom zuständigen Gesundheitsamt 24 bis 15 Monate vor der termingerechten Einschulung eine Einladung zur Einschulungsuntersuchung. Das Einladungsschreiben erhalten Sie mit der Post oder über die Kindertageseinrichtung.
Hinweis: Zusammen mit der Einladung erhalten Sie auch einen Fragebogen. Das Ausfüllen des Fragebogens ist freiwillig. Er dient der Anamneseerhebung und der Anpassung der Untersuchung an individuelle Besonderheiten des Kindes. Außerdem erleichtert er die Beratung der Eltern und die Interpretation der Untersuchungsergebnisse.
Achtung: Haben Sie kein Einladungsschreiben erhalten, müssen Sie sich persönlich an das Gesundheitsamt Ihres Wohnsitzes wenden.
Die Untersuchung findet in der Regel durch eine medizinische Assistentin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes in der Regel in den Räumen des Kindergartens statt. Sie sind selbstverständlich eingeladen, an der Untersuchung teilzunehmen. Sollte bei Auffälligkeiten ergänzend eine anschließende ärztliche Untersuchung notwendig sein, sind Sie zur Teilnahme verpflichtet.
Hinweis: Bei der Basisuntersuchung müssen der Impfpass und das Untersuchungsheft für Kinder vorgelegt werden. Bei Kindern in einer Kindertageseinrichtung ist mit Ihrer Einwilligung auch die Entwicklungsbeobachtung durch den Erzieher oder die Erzieherin Bestandteil der Untersuchung.
Falls erforderlich, empfiehlt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst eine gezielte Förderung Ihres Kindes oder auch eine Vorstellung bei der Haus- oder Kinderärztin bzw. dem Haus- oder Kinderarzt.
Schritt 2 erfolgt in der Regel kurz vor der Einschulung. Ist eine ärztliche Untersuchung notwendig, so wird diese der individuellen Situation des Kindes angepasst. Sie findet in der Regel im Gesundheitsamt statt.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium und das Kultusministerium haben dessen ausführliche Fassung am 26.06.2014 freigegeben.
Frist
- Schritt 1: 24 bis 15 Monate vor der termingerechten Einschulung
- Schritt 2: in den Monaten vor der termingerechten Einschulung
Unterlagen
- Einladung zur Einschulungsuntersuchung
- Einwilligungserklärung
- Untersuchungsheft für Kinder (gelbes U-Heft)
- Impfausweis (Impfbuch)
- ausgefüllter Elternfragebogen (freiwillig)
- falls vorhanden: wichtige Arztberichte
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
für Schritt 1 der Einschulungsuntersuchung:
- Ihr Kind hat den Wohnsitz in Baden-Württemberg.
- Ihr Kind ist bis zum 30. September des laufenden Schuljahres (Schuljahresbeginn: 1. August) vier Jahre alt.
für Schritt 2 der Einschulungsuntersuchung:
- Ihr Kind hat den Wohnsitz in Baden-Württemberg.
- Ihr Kind wird in den kommenden Monaten schulpflichtig oder wurde bereits zur Grundschule angemeldet.
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis 30. September sechs Jahre alt sind.
Zuständigkeit
die untere Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt), in deren Bezirk Ihr Kind wohnt
- Gesundheitsamt ist,
- wenn Sie in Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung
ansonsten: das Landratsamt
Hinweis: Besucht Ihr Kind eine Tageseinrichtung außerhalb Ihres Wohnortes, ist das Gesundheitsamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Tageseinrichtung befindet. Nach Abschluss der Untersuchungen übergibt es die Unterlagen an das zuständige Gesundheitsamt Ihres Wohnortes.